Schweizer Radio und Fernsehen ist schlimme Zensurbehörde

Das SRF hat das Grundrecht auf Meinungsfreiheit mehrfach verletzt. (Bild: PD)

Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF ist wegen Zensur gerügt worden. Kaum zu glauben, dass es so etwas in der Schweiz gibt.

Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF ist schon oft wegen seiner einseitigen oder nicht neutralen Berichterstattung kritisiert worden.

Doch was am heutigen Donnerstagabend bekanntgegeben wurde, sprengt alles Vorstellbare für ein demokratisches Land.

Unterdrücken von Kommentaren

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat Verletzungen der Meinungsäusserungsfreiheit festgestellt.

Ein regelmässiger Kommentarschreiber hatte gerügt, dass mehrere seiner Kommentare durch die Community-Redaktion von SRF nicht aufgeschaltet wurden.

Die durch Zwangsgebühren finanzierte SRF berief sich dabei jeweils auf die eigene Netiquette und begründete die Nichtaufschaltung meist damit, dass es sich um nicht überprüfbare Unterstellungen beziehungsweise Behauptungen gehandelt habe.

Mehrfaches Vergehen

Die UBI prüfte, ob die Voraussetzungen für eine Einschränkung des Grundrechts der Meinungsäusserungsfreiheit gegeben waren.

In sieben Fällen kam sie zum Schluss, dass dies bei dem Staatssender nicht zutraf und hiess daher die Beschwerden gut.

Mit anderen Worten verletzte das Staatsfernsehen ungerechtfertigterweise, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Nur knapp, also mit 5:4 Stimmen, wurde zudem die Beschwerde gegen die sechsmonatige Sperre seines Kommentarkontos abgewiesen. Diese hatte die SRF-Redaktion nach einer Verwarnung wegen wiederholten verbalen Angriffen gegen SRF-Mitarbeitende ausgesprochen.

Auch hierbei haderte offenbar die Hälfte der UBI mit der Situation.

Rechtsweg zeigt die Richtung

Das Bundesgericht hatte mit Urteil vom 29. November 2022 entschieden, dass auch die Kommentarfunktion in Online-Foren vom Staatssender SRF zum übrigen publizistischen Angebot der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG gehört und bei Streitfällen der Rechtsweg über die Ombudsstelle und die UBI offensteht.

Dies hat nun zutage befördert, dass unliebsame Kommentare einfach nicht publiziert und damit zensiert wurden.

Obendrein kam noch «Fake news, une pandémie de mensonges» der Sendung «Temps Présent» in die Kritik der Qualitätswächter, weil im Kontext der Abstimmung zum Covid-Gesetz einige Gesprächsausschnitte nicht korrekt gezeigt worden seien.

Zwar zeigte sich die UBI für die Persönlichkeitsverletzung der Beschwerdeführerin nicht zuständig. Doch wiesen die gezeigten Sequenzen in der Sendung deutliche Mängel auf, stellte die UBS in einer separaten Medienmitteilung nur auf Französisch fest.

Schweiz wird Nordkorea

Auch die Medienmitteilung auf Deutsch zur Verletzung der Meinungsfreiheit, die völlig umständlich geschrieben ist und erst um 19:30 Uhr publiziert wurde, zeigt, dass die Verantwortlichen nicht besonders transparent mit der Rüge umgehen.

Dass sich die Schweiz immer mehr in Richtung Nordkorea bezüglich Medien entwickelt, hatte muula.ch unlängst berichtet.

So finanziert bei der nationalen Nachrichtenagentur Keystone-SDA der Schweizer Staat bereits direkt 71 Vollzeitstellen, also rund die Hälfte der Belegschaft, und die Einnahmen von Staatsbetrieben, wie Swisscom, SBB, & Co., sind dabei noch nicht einmal mitgerechnet.

Verbreitung von Verlautbarungen

Mit 25 Prozent weniger Angestellten produziert die quasi-staatliche Agentur aber mittlerweile sogar rund zehn Prozent mehr Meldungen. Inhalte scheinen da kaum noch zu zählen.

Sie ist damit aber zu einer regelrechten Schleuder von Verlautbarungen geworden, die immer weniger normale Medienkunden hat und die eigentlich kaum jemand mehr im Lande braucht.

29.06.2023/kut.

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