In der Energie-Krise lassen Staaten nichts unversucht, um für den Notfall den Gas-Bedarf ihrer Bevölkerung zu decken. Die Schweiz stellt sich für ein Solidaritätsabkommen mit Deutschland aber quer.
In der aktuellen Gas-Krise versuchen viele Staaten, mit ihren Verbündeten gewisse Abkommen über Lieferungen in Notsituationen zu schliessen. Gerade Deutschland, das stark vom Erdgas aus Russland abhängig ist, bemüht sich, um solche Verträge zu schliessen.
«Bis dato hat Deutschland mit Dänemark und Österreich ein Solidaritätsabkommen abgeschlossen», heisst es in einem Bericht des deutschen Wirtschaftsministeriums, welcher der Zeitung «Welt» vorliegt.
«Demgegenüber entziehen sich Belgien, Luxemburg, Niederlande sowie Polen den konstruktiven Verhandlungen und Abschlüssen der bilateralen Solidaritätsverträge mit uns», erklärten die deutschen Beamten.
Blockade in Italien
Zudem strebe Deutschland ein trilaterales Abkommen an, an dem neben Italien auch die Schweiz beteiligt wäre. «Es ist derzeit nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt ein derartiges Abkommen unterzeichnet werden kann», heisst es aber lapidar.
«Die italienische Seite kann aber erst wieder nach den Parlamentswahlen aktiv werden», hiess es.
Zahlungen unklar
Konkret scheiterten die Verhandlungen häufig an den geplanten Entschädigungsregeln: «Sollte Gas in Deutschland enteignet werden müssen, um es den Nachbarländern zur Verfügung zu stellen, so müsste Deutschland den enteigneten Unternehmen u.a. Entschädigung für das Gas und ausgefallene Produktion zahlen», teilte Deutschland mit.
Insbesondere die genannten Staaten lehnten diese auf Reziprozität basierende Regelung ab, führte das deutsche Wirtschaftsministerium weiter aus, womit auch die Schweiz gemeint ist.
«Bilaterale Solidaritätsverträge werden voraussichtlich nicht abgeschlossen und weiterverhandelt werden können, sofern sich Deutschland nicht entscheidet, auf Entschädigungen für geliefertes Gas zu verzichten bzw. wenn Nachbarstaaten nicht von ihrer Einstellung abrücken, keine oder eine finanziell eingeschränkte Entschädigung zu zahlen für das Gas, das sie erhalten werden», lautet es im Beamtendeutsch.
Rechtliche Hürden?
Das heisst im Klartext, die Schweiz will zumindest bisher keine Entschädigungen für enteignetes Gas zahlen, das sie im Notfall von einem anderen Land erhält.
Und ob umgekehrt Enteignungen in der Schweiz überhaupt per Notrecht möglich sind, steht auf einem ganz anderen Stern.
09.09.2022/kut.