Bundesrat befreit Firmen von bürokratischen Fesseln

Internationale Projektarbeit
Internationale Projektarbeit erfordert flexible Arbeitszeiten. (Bild: J. Goodman / unsplash)

Die Schweiz hat – was wenig bekannt ist – ziemlich viele Vorschriften zu Arbeitszeiten. Nun erhalten einige Unternehmen aber Erleichterungen.

Die Schweiz ist ein Arbeitsland. Schon am frühen Morgen sind Millionen unterwegs, um zu ihrer Arbeit zu kommen.

Für die Arbeits- und Ruhezeiten gelten zwar strenge Regeln, doch die meisten Firmen kümmern sich nur wenig darum, weil die Restriktionen viel zu selten zu ihren Geschäftsmodellen passen.

Treuhänder betroffen

Nun hat der Bundesrat reagiert und lockert die Vorschriften für einige Unternehmen, wie er am heutigen Mittwoch in einem Communiqué bekanntgab.

Die Gesetzesänderung, die ab Juli 2023 gilt, sei von den Sozialpartnern breit abgestützt und ermögliche eine Flexibilisierung einerseits für Betriebe der Informations- sowie Kommunikationstechnologie (IKT) und andererseits für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung, hiess es weiter.

Weniger Ruhezeiten

Die Änderungen ermöglichen es Arbeitnehmern mit Projektarbeit und zeitkritischen Aufträgen in Betrieben der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), in einem verlängerten Zeitraum von 17 statt 14 Stunden zu arbeiten.

Zudem kann die tägliche Ruhezeit mehrmals pro Woche von 11 auf 9 Stunden verkürzt werden.

Diese Flexibilität ist besonders wichtig in Projektteams mit Mitwirkenden aus verschiedenen Ländern, wie man sich leicht bei einem Merger zwischen der Grossbank UBS und der Krisenbank Credit Suisse vorstellen kann.

Auch bei Wirtschaftsprüfern kann man sich den Zeitdruck vorstellen, wenn ein Jahresabschluss bei einem Kunden fertiggemacht werden muss.

Neue Arbeitszeitmodelle

Andererseits erhalten Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung aber auch die Möglichkeit, Arbeitnehmer mit Vorgesetztenfunktion beziehungsweise Fachspezialisten nach einem Jahresarbeitszeitmodell zu beschäftigen. 

Dieses Jahresarbeitszeitmodell hat zur Folge, dass die allgemeinen Regeln zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit und Überzeitarbeit nicht zur Anwendung kommen, und Arbeitnehmende entgegen dem allgemeinen Sonntagsarbeitsverbot an bis zu 9 Sonntagen pro Jahr bewilligungsbefreit 5 Stunden arbeiten dürfen.

Die Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmenden zu erfassen, bleibe hingegen unverändert, erklärten die Beamten die neuen Regeln.

Auch das Jahresarbeitszeitmodell müsse mit jeder Person separat vereinbart werden.

Es gehören also immer Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer solchen Lösung.

Ausnahmen für Startups

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hatte der Bundesrat die Diskussion lanciert, Startups, bei denen regelmässig viel mehr gearbeitet wird, von den Arbeitszeitregeln auszunehmen.

Gerade für Jungunternehmen will die Schweiz damit eine grössere Flexibilität schaffen, hiess es zum Vernehmlassungsverfahren.

In der Anfangsphase von Firmen bedarf es aber eines grösseren zeitlichen Engagements der Beteiligten, hiess es zur Begründung.

Starre Regeln

Zwar sieht das Arbeitsrecht ohnehin Möglichkeiten vor, um auf die Zeiterfassung zu verzichten und die eigene Arbeitszeit somit flexibler zu gestalten.

Diese sind aber an Bedingungen wie eine bestimmte Lohnuntergrenze oder das Vorhandensein eines Gesamtarbeitsvertrags geknüpft, was bei Jungunternehmen selten der Fall sein dürfte.

In den Augen der Politik sind diese Bedingungen daher für Startups zu rigide. Ausserdem würden die Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeiten ohnehin weiterhin gelten, wenn vielleicht auch ab Juli etwas weniger.

Am Erfolg beteiligen

Daher sollen neugegründeten Unternehmen in den ersten fünf Jahren seit Firmengründung vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden.

Dies soll aber fairerweise nur gelten, sofern die Betroffenen mittels Mitarbeiterbeteiligungen finanziell am Unternehmen beteiligt sind, also am Erfolg der Firma partizipieren.

Dabei sollen jedoch die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz weiterhin gewahrt bleiben.

Mit etwas gutem Willen geht es also doch, in der sonst so starren Schweiz etwas flexibler zu werden.

10.05.2023/kut.

Bundesrat befreit Firmen von bürokratischen Fesseln

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert