Nationalbank verstösst erneut gegen Bundesverfassung

Logo der SNB am Sitz in Bern
Die SNB bunkert Milliarden. (Bild: muula.ch)

Die Schweizerische Nationalbank und das Finanzdepartement legen sich einen Plan für Ausschüttungen zurecht. Doch ganz wohl ist der SNB dabei nicht.

Die Bürger müssen besonders hinschauen, wenn die Zentralbank eines Landes mit den Finanzbeamten eine Vereinbarung abschliesst.

Lädt die Notenbank zur Bekanntgabe des Deals auch noch die Wirtschaftspresse zu einem anderen Anlass ein, müssen beim Volk sofort alle Alarmglocken schrillen.

Politikerprominenz hört zu

Genauso ist es am Donnerstagabend passiert.

Die Schweizerische Nationalbank SNB lud zu einem Vortrag mit Mario Draghi an die ETH Zürich ein.

Doch während die Wirtschaftselite des Landes und die Politikerprominenz dem einstigen Chef der Europäischen Zentralbank EZB und Italiens Ex-Ministerpräsidenten zuhörten, liessen die SNB und das Eidgenössische Finanzdepartement EFD förmlich eine Bombe platzen.

Deckel bei 6 Milliarden

Die Schweizer Zentralbank und die Finanzverwaltung hätten eine Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB für die Jahre 2026 bis 2030 unterzeichnet.

Dies teilten die beiden Institutionen unter der jeweiligen Leitung von SNB-Chef Martin Schlegel sowie Finanzministerin Karin Keller-Sutter kurz nach Beginn des Vortrags von Draghi mit.

Unter der Voraussetzung, dass es die finanzielle Situation der Nationalbank zulasse, werde jährlich ein Betrag von bis zu 6 Milliarden Franken an den Bund und die Kantone ausgeschüttet, hiess es weiter.

Kunsthaus Zürich geholfen

Der Bundesrat habe bereits am 18. September und die Kantone am 25. September Kenntnis von der Sache erhalten, erklärten SNB und die EFD weiter.

Das Volk soll von alldem aber nicht so viel mitbekommen, weshalb die Wirtschaftsmedien einfach zur Bekanntgabe am Abend des 1. Oktober mit anderen Sachen beschäftigt wurden.

Mario Draghi bei einem Vortrag an der ETH Zürich
Am Donnerstagabend hielt Mario Draghi einen Vortrag in Zürich. (Bild: muula.ch)

Damit nach dem Vortrag von Draghi auch kein Journalist auf die Idee kommt, doch noch kritisch in die neue Vereinbarung zu schauen, lud die SNB viele Wirtschaftsredakteure noch zu einem Abendessen mit Draghi ins finanziell angeschlagene Kunsthaus Zürich ein.

Als hätte Zürich keine guten Restaurants.

Logisch, war aber der bekannte Strippenzieher, der einstige SNB-Chef und aktuelle Präsident der Zürcher Kunstgesellschaft Philipp Hildebrand, anwesend.

Bundesverfassung entscheidend

Warum stellen die Absprachen zwischen der Zentralbank und dem Finanzdepartement ein Problem dar?

Nun, da wäre zunächst die Schweizer Bundesverfassung, welche die Ausschüttung an Bund und Kantone klar regelt.

«Der Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone», heisst es in Artikel 99 BV.

Die SNB bilde aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven und ein Teil dieser Reserven werde in Gold gehalten.

Währungsreserven bereits gebildet

Wie hoch war also nun beispielsweise dieser Reingewinn bei der Nationalbank im vergangenen Jahr?

Laut SNB-Geschäftsbericht betrug das ausschüttbare Jahresergebnis 13,4 Milliarden Franken und dies nach Bildung der von den Zentralbankern festgelegten Währungsreserven.

Jahresrechnung der SNB von 2025
Die SNB meidet den Begriff «Reingewinn» aus der Bundesverfassung. (Screenshot: muula.ch)

Doch wie viel Geld bekamen Bund und Kantone?

Die SNB und die Finanzverwaltung hatten sich genau mit einer solchen Vereinbarung, wie sie nunmehr erneut geschlossen wurde, auf 4 Milliarden Franken geeinigt.

Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, behält die Zentralbank einfach als «Ausschüttungsreserve».

Vom Begriff «Reingewinn» aus der Bundesverfassung sehen die Verantwortlichen dabei selbst in Zusatzerläuterungen bewusst ab.

Umdefinieren von Situationen

Der Hintergrund seien Verstetigungen der Nationalbankausschüttungen. Doch davon kann auch keine Rede sein.

Fällt in einem Jahr kein Gewinn an, gibt es von der SNB auch nichts für Bund und Kantone, wie dies in der Vergangenheit bereits mehrfach vorgekommen ist.

Selbst einen Deckel von 6 Milliarden Franken bei den Gewinnzuteilungen sieht weder die Bundesverfassung noch das Nationalbankgesetz vor.

Gigantische Schwankungen

Bei einer Bilanzlänge von rund 900 Milliarden Franken, bei der die Aktivseite fast ausschliesslich aus in Fremdwährungen denominierten Anlagen bestehe, seien positive oder negative Jahresergebnisse im zweistelligen Milliardenbereich häufig, erklärte die SNB zur Situation.

Die Schweiz hat sich da, genau wie andere Notenbanken, durch die manipulative Geldpolitik in diese vertrackte Situation hineinmanövriert.

Prozentsatz gesenkt

Da sich die Eigenkapitalsituation infolge der Bilanzverkürzung sowie des substanziellen Rückstellungsaufbaus über die vergangene Vereinbarungsperiode von 2020 bis 2025 bei plus 61 Milliarden Franken verbessert hat, wird es dabei allerdings wohl selbst den Zentralbankern mulmig, dem Volk so viel Geld vorzuenthalten.

Daher werde die SNB ab dem Geschäftsjahr 2026 die Mindestzuweisung an die Rückstellungen von 10 auf 8 Prozent bezogen auf den Vorjahresbestand der Rückstellungen senken, hiess es zumindest.

Damit wird die SNB nicht noch mehr Geld als in den vergangenen Jahren horten.

Kantonalpolitiker irregeführt

Die Vereinbarung von 2021 über die Gewinnausschüttung zwischen dem EFD und der SNB, die bereits gegen die Bundesverfasssung verstiess, war mit dem Geschäftsjahr 2025 ausgelaufen.

Die zwei Behörden brauchten also fast ein ganzes Jahr, um eine neue Vereinbarung auszuhandeln, die praktisch genau der Vorversion entspricht.

Mit anderen Worten: Die Administration macht, was sie will.

Und damit das Volk beziehungsweise viele Kantonalpolitiker von alldem nichts mitbekommen, passen die Verantwortlichen den günstigen Moment mit dem Vortrag von Draghi ab und beschäftigen die Medienvertreter anderweitig.

02.10.2026/kut.

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