Möbelfirma USM streitet erbittert vor Gericht

Möbel der Firma USM
Ist das typische Design der Möbelfirma USM nur kopiert oder nicht? (Bild: PD)

Die Traditionsfirma USM, bekannt für ihre modularen Metallmöbel, hat ein Megaproblem. Vor Gericht geht es nun sogar ums Eingemachte.

Die Luxusmöbel der Schweizer Traditionsfirma USM sind weltweit bekannt. Sie verzieren Chefetagen, Arztpraxen, Architekturbüros und Showrooms.

Selbst die Kunstwelt entdeckte sie, werden die verchromten Metallrohre doch bereits in Museen, wie dem Museum of Modern Art in New York, ausgestellt.

Dabei sind sie legendären Möbelstücken, wie den Rey-Eames-Chairs oder den Wagenfeld-Bauhaus-Leuchten, fast ebenbürtig.

Millionen-Geschäft wankt

Doch Legenden wären keine Legenden, wenn es keine Mythen gäbe.

Und da scheint es tatsächlich ein paar Ungereimtheiten der Traditionsfirma aus Münsingen bei Bern zu geben, die mittlerweile in vierter Generation von Alexander Schärer geleitet wird und rund 200 Millionen Franken pro Jahr umsetzt.

Das Möbelstück USM (Ulrich Schärer Münsingen) Haller war offiziell geboren worden, als der Enkel vom Firmengründer des Metall- und Schlosserbetriebes U. Schärer Söhne einen Erweiterungsbau plante und der Solothurner Architekt Fritz Haller nichts Passendes für die Einrichtung der Büropavillons fand.

Seit 1969 werden die Möbelstücke nahezu unverändert in Münsingen serienmässig produziert. Das ehrwürdige Bankhaus Rothschild zählte zu den ersten Grosskunden.

15 Prozent günstiger

Doch es gibt Kratzer an der Legende, weil die Traditionsfirma im Jahr 2019 ein Verfahren gegen ein Nürnberger Unternehmen lancierte, das mittlerweile schon durch zwei Instanzen ging und nun am deutschen Bundesgerichtshof hängig ist.

Darüber berichtete das deutsche Wochenmagazin «Spiegel» zuerst.

Die Entwicklungen sind so bizarr, dass es tatsächlich um viel Geld zu gehen scheint.

Die Nürnberger Firma Swissmobilia produzierte einst Ersatzteile für USM Haller. Doch als ganze Möbelsysteme im USM-Stil von der deutschen Firma rund 15 Prozent günstiger auf den Markt kamen, war es den Schweizern zu viel und sie gingen vor Gericht.

Dort gewannen sie auch in erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf aufgrund eines alten Urheberrechtsschutzes. Das USM-Programm sei ein Werk angewandter Kunst, hatten Richter in einem alten Urteil zum Urheberrecht entschieden.

Stadtarchiv Bern gab Ausschlag

Doch dann wälzte der Chef der Nürnberger Firma, der 36-jährige Michael Johner, alte Verkaufsprospekte, suchte in Archiven und befragte Zeitzeugen und siehe da, in der Firmenlegende von USM klaffte eine Lücke.

Die Möbelstücke hätten einen sehr ähnlichen Vorläufer, nämlich das Möbelsystem «abstracta» des dänischen Designers Poul Cadovius. Er vertrieb dies schon seit den 1960er Jahren und Verkaufsprospekte von Möbelmessen bestätigten dies.

Im Stadtarchiv in Bern sei Johner sogar auf eine Zeitschrift aus dem Jahre 1965 gestossen, das einen USM-Büropavillon in Münsingen vorstellte, der aber Mobiliar aus «abstracta»-Teilen zeigte.

Selbst bloss eine Kopie

Gerade die für USM typische Metallkugel als Eckverbinder habe es schon vorher als sogenannten Mero-Knoten gegeben. USM wollte laut den Angaben sogar Lizenzpartner von «abstracta» werden, doch Cadovius lehnte dies ab.

Daher machten die Nürnberger nun vor Gericht einen «ungerechtfertigten Besitzstandschutz» in Deutschland geltend, weil USM selbst bloss eine Kopie sei.

Im Berufungsverfahren im Juni 2022 entschied das Oberlandesgericht daher plötzlich auch gegen die Schweizer. Die USM-Möbel seien keine eigene geistige Schöpfung und damit nicht urheberrechtsfähig, so die Begründung.

Der Schutz laufe deshalb auch nicht 70 Jahre lang nach dem Tode des Schöpfers Haller im Jahr 2012.

Streit um Multi-Millionen-Idee

«Wir sind überzeugt, dass der Bundesgerichtshof das korrigieren wird», betonte USM siegessicher gegenüber dem Blatt. Ihr Möbelstück sei geradezu der Prototyp eines frei und kreativ entworfenen Möbels, hiess es.

Die Auffassung der Richter vom Oberlandesgericht sei daher unhaltbar.

Nun muss sich also sogar der deutsche Bundesgerichtshof mit der Geschichte von Möbelstücken und der weltweit bekannten Verbindungskugel befassen.

Zumindest im deutschen Markt könnte es dabei für USM mit dem Urheberrecht um die Multi-Millionen-Idee schwierig werden und der Jungunternehmer Johner könnte mit seinen Produkten unter dem neuen Namen «konektra» bald jubeln.

Ein für USM negativer Ausgang des Gerichtsverfahrens dürfte aber auch international negativ ausstrahlen.

Schweizer Qualität gefragt

Die Möbelfirma aus Münsingen wächst jedenfalls weltweit mit ihrem «Original» auch ohne, dass es in vielen Ländern rechtlichen Schutz für Jahrzehnte gibt. Dies geschieht einfach nur, weil die Kundschaft die herausragende Schweizer Qualität offenbar schätzt.

Hätte sich USM hinter den Kulissen mit dem Jungunternehmer irgendwie geeinigt, wäre die ganze Firmenstory aber wahrscheinlich nie ins Wanken geraten.

25.07.2023/kut.

Möbelfirma USM streitet erbittert vor Gericht

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