Hunderten von Milliarden winkt höherer Mindestzins

Pensionäre
Auf Pensionsgelder soll es einen höheren Mindestzins geben. (Bild: Julita / pixabay)

Obwohl das Zinsniveau markant gestiegen ist, bekommen hunderte von Milliarden an Spargeldern nur ein Mini-Zubrot. Es lockt aber viel mehr.

Die Milliarden an Spargeldern in der Schweiz bekommen nur zögerlich das höhere Zinsniveau zu spüren.

Trotz der enormen Anhebung der Leitzinsen verzinsen sich etwa die Gelder in der Beruflichen Vorsorge nur mit einem Mindestzins von 1,0 Prozent.

Inflation berücksichtigen

Nun empfiehlt aber die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der 2. Säule des Pensionsystems für 2024 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent zu erhöhen, wie die Einrichtung am heutigen Montag mitteilte.

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium, das hunderte von Milliarden an Franken umfasst, mindestens verzinst werden muss.

Mit dem Entscheid trage die Kommission den gestiegenen Zinsen etwa Rechnung, hiess es.

Rendite von Obligationen

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder hätten aber von 0,50 bis 2,0 Prozent gereicht, teilte die BVG-Kommission weiter mit.

In der Schlussabstimmung habe sich eine deutliche Mehrheit für 1,25 Prozent ausgesprochen, so die Kommission.

Mit diesem Vorschlag an den Bundesrat, der das Sagen bei dem Thema hat, würde dem deutlichen Anstieg der Zinsen infolge der gestiegenen Inflation entsprochen, hiess es zudem.

Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes sei die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Hinterherhinken der Teuerung

Die Formel der BVG-Kommission, welche die gesetzlichen Anforderungen berücksichtige, ergebe per Ende Juli 2023 einen Wert von 0,54 Prozent.

Und die Performance des Jahres 2022 war aber katastrophal gewesen, wie auch muula.ch häufig berichtete. Steigende Inflation und Zinsen haben vergangenes Jahr zu deutlich fallenden Kursen an den Finanzmärkten geführt. 

Nach Möglichkeit sollte der Mindestzins langfristig auch im Einklang mit der Lohn- und Preisentwicklung sein. In der Vergangenheit wurde dieses Ziel übertroffen, gegenwärtig ist dies aber angesichts der weiterhin erhöhten Inflation aber nicht der Fall.

Mit 1,6 Prozent liegt die aktuelle Teuerung noch markant über der Empfehlung.

Viele Ausgaben decken

Aufgrund der schwierigen Entwicklung der Finanzmärkte empfiehlt sie dem Bundesrat aber keine stärkere Erhöhung als um 0,25 Punkte. Zu bedenken sei ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann.

Die Vorsorgeeinrichtungen um Pensionskassen, Lebensversicherungen & Co. haben die gesetzliche Pflicht, Wertschwankungsreserven zu bilden, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen.

Soweit nicht anderweitig finanziert, müssen sie auch die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtung mit dem Vermögensertrag decken.

Zubrot allenfalls höher

Bei der Empfehlung berücksichtigte die Kommission laut dem Communiqué ebenfalls, dass es sich um einen Minimalzins handelt.

Sicher dürfte auch die Volksabstimmung im kommenden Jahr über die Änderungen in der zweiten Säule einen Einfluss auf den Entscheid gehabt haben.

Das paritätisch besetzte oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung kann diesen Mindestsatz ja auch überschreiten, sofern die finanzielle Situation es zulässt.

Sollte es an den Börsen also besser laufen als vorhergesehen – könnten die Spargelder höher verzinst werden. Geht es weiter bergab, bekommen die Versicherten zumindest künftig 1,25 Prozent auf ihre hunderten Milliarden an Vorsorgegeldern.

04.09.2023/ena.

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