Finma richtet enormen Schaden am Kapitalmarkt an

Hauptsitz der Glarner Kantonalbank
Am Hauptsitz der Glarner Kantonalbank spürt man die Auswirkungen des Finma-Entscheids. (Bild: PD)

Die Finanzmarktaufsicht Finma hat einer Anlageklasse den Garaus gemacht. Dies spüren selbst Kantonalbanken im hintersten Winkel der Schweiz.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat das Vertrauen der Investoren am Kapitalmarkt bei einer Asset-Kategorie mit einem unbedachten Schritt komplett zerstört.

Die Rede ist von den sogenannten AT1-Bonds, die zusätzliches Eigenkapital in eine Bank geben sollen, falls diese kapitalmässig in Schieflage gerät.

Vertragsklausel enthalten

Dafür wurden Trigger definiert, welche den Mechanismus auslösen.

Doch die Schweizer Finanzmarktaufsicht bekräftigte bei der Krisenbank Credit Suisse (CS), dass diese Kennzahlen alle im Lot waren, und dennoch wurde den Investoren mit Verweis auf das Kleingedruckte ihr Geld weggenommen und zu Eigenmitteln gewandelt, wie muula.ch berichtete.

Dies wirkt sich nun am 300-Milliarden-Markt für solche Anleihen fatal aus.

Ausüben eines Sonderrechts

Kaum ein Investor ist noch bereit, von Schweizer Geldhäusern solche nachrangingen Additional Tier-1-Anleihen zu zeichnen, weil diese Klausel in den Vertragsbedingungen international unüblich ist und die Finma mit diesem Kniff einfach nur die Notfusion der CS mit der UBS versüsst hat.

Doch nicht nur grosse Kantonalbanken, wie die Zürcher Kantonalbank ZKB, können kaum noch AT1-Anleihen verlängern, wie muula.ch über 750 Millionen Franken berichtete.

Selbst kleinste Kantonalbanken im Schweizer Hinterland leiden unter der Situation.

Erster Kündigungstag als Standard

So gab die Glarner Kantonalbank am heutigen Mittwoch per Medienmitteilung bekannt, ihre Call-Option für die ausstehende Additional Tier-1-Anleihe mit einem Nennwert von 100 Millionen Franken am ersten Call-Datum, dem 15. Mai 2024, nicht ausübe.

Usus ist aber am weltweiten Kapitalmarkt, dass dies bei Obligationen stets zum ersten Call-Datum ausgeübt wird. Mit diesem Brauch können Investoren planen, wann sie ihre Gelder wieder zurückbekommen werden.

Normalerweise ist es auch gar kein Problem, die Option auszuüben und gleichzeitig einen neuen Bond aufzulegen und somit die Finanzierung zu verlängern.

Fünf Jahre lang zittern?

Bei den AT1-Anleihen geht dies aber aufgrund des Vertrauensbruchs der Finma nun nicht mehr und daher müssen die Geldhäuser auch ins Kleingedruckte der oft hunderte Seiten umfassenden Vertragsbedingungen schauen und eine Klausel ziehen.

Gemäss den Bedingungen der 2-Prozent-Anleihe von der Glarner Kantonalbank werden die Obligationen ab dem ersten Call-Datum in jeder folgenden Fünf-Jahres-Periode zu einem jährlichen Zinssatz verzinst, welcher dem relevanten Kapitalmarktsatz plus einer Marge entspreche, teilte die Glarner Kantonalbank etwas störrisch mit.

Die Zinszahlung erfolge nunmehr jährlich im Nachhinein am 15. Mai eines jeden Jahres.

Nach Gutdünken entscheiden

Mit anderen Worten läuft die Anleihe nun einfach weiter und die Investoren bekommen ihr Geld nicht zur ersten Kündigungsmöglichkeit zurück.

Unter Einhaltung einer 30-tägigen Notifikationsfrist und nach vorheriger Genehmigung des Regulators könne die AT1-Anleihe nunmehr von der Glarner Kantonalbank nach eigenem Ermessen am 15. Mai eines jeden Jahres zurückgenommen werden.

Logisch wollen dies viele Investoren nicht.

Anleihe der Glarner Kantonalbank AT-1
Anleihe der Glarner Kantonalbank am Markt. (Screenshot: muula.ch)

In Antizipation dieser Situation stiessen viele Bond-Holder ihr Investment am Kapitalmarkt ab, weil ihnen der Preis für diese Optionen als zu hoch erschien.

Die Grafik zeigt eindrücklich, wie tief die Anleihe aus Glarus in den vergangenen Wochen gefallen ist und neben dem Zinsanstieg auch das Unwohlsein des Kapitalmarktes ausdrückt.

Weltweites Vertrauen zerstört

Dass dem kleinen Geldinstitut nicht wohl dabei ist, kann man am letzten Satz des Communiqués sehen.

«Die Glarner Kantonalbank trifft die Entscheidung zur Ausübung des Call-Rechts basierend auf den zugrunde liegenden Marktbedingungen, wirtschaftlichen Aspekten, dem aufsichtsrechtlichen Wert des Instruments und der eigenen Kapitalplanung», steht dort.

Und dies bedeutet wohl für Investoren im Klartext, bei dieser Willkür lässt man lieber die Finger davon.

Mit einer unbedachten Aktion zerstört die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht weltweit das Vertrauen in Schweizer Geldhäuser. Dies spürt man nun bis in den hintersten Winkel der Schweiz.

10.04.2024/kut.

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