Ex-Finma Direktor Branson gibt Verbrauchertipps

Ex-Chef der Finma Mark Branson ist nun Präsident der deutschen Bafin. (Bild: PD)

Der einstige Chef der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma leitet nun die deutsche Bafin. Dort hilft er Verbrauchern auf die Sprünge – die Tipps helfen aber auch Schweizern.

Der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma, Mark Branson, der seit etwas mehr als ein Jahr die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin leitet, hat sich den Verbraucherschutz ganz gross auf die Fahne geschrieben.

Nun geht es sogar so weit, dass unter seiner Anleitung die Deutschen direkte Tipps von der Aufsicht bekommen. Diesmal geht es um Anschlussfinanzierungen bei Immobilien, da dieses Thema mit dem steigenden Zinsniveau aktuell ist.

Höhere Raten

Die Bafin publizierte einen Leitfaden, «was Verbraucher tun können, um die finanziellen Folgen für ihre bereits laufende Immobilienfinanzierung möglichst kleinzuhalten». muula.ch hat sich die Sache mal genauer angesehen.

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, so die Behörde, schliesst meist mit einem Kreditgeber eine Immobilienfinanzierung über eine festgelegte Laufzeit ab. Oft sei nach Ablauf eines Zinsbindungsabschnitts eine Anschlussfinanzierung nötig, hiess es weiter.

«Werden dafür nun höhere Sollzinsen verlangt als für die laufende Zinsbindungsfrist, müssen Verbraucher höhere monatliche Raten aufbringen oder längere Abzahlungszeiträume in Kauf nehmen», warnt die Bafin.

Ratschläge irreführend

Die Auswirkungen des aktuellen Zinsanstiegs spürten dabei diejenigen am meisten, die noch eine hohe Restschuld zu tilgen haben. Bei manchen Eigenheimbesitzern kann infolge eines Zinsanstiegs möglicherweise sogar die gesamte Finanzierung gefährdet sein.

«Auf Plattformen wie YouTube, TikTok, Reddit & Co. finden Sie viele Ratschläge zu den Themen Immobilienfinanzierung und Anschlussfinanzierung. Viele Erläuterungen und Tipps sind gut verständlich und sinnvoll. Andere sind unrichtig oder irreführend», teilte die Branson-Behörde mit.

So bekämen Interessierte oft den Tipp, die Immobilie neu bewerten zu lassen und der Bank das Verkehrswertgutachten vorzulegen, hiess es ausserdem. Dies solle den Kreditgeber dann angeblich dazu veranlassen, einen besseren Beleihungsauslauf anzunehmen.

Auf den Verkehrswert komme es aber gar nicht an, steht bei der Bafin geschrieben.

Neue Bank suchen

Vielfach wird demnach auch Verbrauchern, deren Bonität sich verschlechtert hat, empfohlen, auf jeden Fall beim bisherigen Kreditgeber zu bleiben, da dieser die Kreditwürdigkeit nicht neu prüfe. Auch dies sei in dieser Allgemeinheit nicht richtig, warnen die Aufseher.

Da sollten auch Schweizer Verbraucher gut hinhören, denn nicht selten erhält man in der Schweiz ähnliche vermeintliche Tipps.

Zielgruppe der unseriösen Tipps seien laut der Bafin oft Verbraucher, die sich für den Immobilienkauf hoch verschuldet haben und nach Ablauf der Zinsbindung noch hohe Restschulden stemmen müssen. Wenn Sie auf solchen Plattformen unterwegs sind, sollten Sie zuerst prüfen, wie vertrauenswürdig die Quelle ist.

Eine individuelle Beratung können allgemeine Ratschläge in den Sozialen Medien nie ersetzen, warnte die deutsche Bafin weiter.

Unseriöse Vermittler

Im Internet gibt es zahlreiche Angebote, die unkomplizierte Kredite trotz finanzieller Notlage versprechen. Sie richten sich oft sogar explizit an Verbraucher, die ihren Immobilienkredit nicht mehr bedienen können.

Hierbei sei höchste Vorsicht geboten, denn in aller Regel steckten Betrüger dahinter. Wer solche Webseiten nutze, erhalte statt der versprochenen Kreditsumme oft Rechnungen für nie beanspruchte Leistungen oder werde von unseriösen Kreditvermittlern kontaktiert.

Steigenden Zinsen entkommen

Viele Kreditgeber böten Verbrauchern an, bereits lange vor Auslaufen der aktuellen Sollzinsbindung eine neue Zinsfestschreibung zu vereinbaren.

«Wenn Sie mit steigenden Bauzinsen rechnen oder die aktuellen Marktzinsen sichern wollen, sollten Sie prüfen, ob Sie ein solches Forward-Darlehen abschliessen wollen.»

Teilweise würden Forward-Darlehen bis zu fünf Jahre im Voraus angeboten. Für jeden Monat bis zum Ende der aktuellen Zinsbindungsfrist und dem Beginn des Kredits zu den Bedingungen des Forward-Darlehens beziehungsweise der Auszahlung des Forward-Darlehens werde allerdings ein Zinsaufschlag fällig, schrieben die deutschen Beamten.

«Erörtern Sie im Rahmen der Beratung, ob und wann der Abschluss eines solchen Forward-Darlehens für Sie geeignet sein kann», lautet ein weiterer Tipp.

Schrecken ohne Ende

«Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht halten können, sollten Sie versuchen, den finanziellen Schaden so weit wie möglich zu begrenzen», hiess es zudem volksnah. Dies liege auch im Interesse des Kreditgebers. Häufig werde dann versucht, über einen freihändigen Verkauf einen möglichst guten Verkaufspreis zu erzielen und eine Zwangsversteigerung zu vermeiden.

Die Aufsicht fürchtet also, dass es durchaus auch hart für Immobilienbesitzer kommen könnte.

Banales und Wichtiges

Und eine Binsenweisheit gibt es auch noch, die es ebenfalls in der Schweiz zu beachten gilt: «Behalten Sie im Blick, wann Ihre Zinsbindung ausläuft und wie hoch Ihre für diesen Zeitpunkt errechnete Restschuld dann sein wird. Setzen Sie sich nicht erst mit der erforderlichen Zinsanpassungsvereinbarung auseinander, wenn Ihr Kreditgeber auf Sie zukommt, sondern beobachten Sie die Entwicklungen der Bauzinsen und des für Ihre Immobilie relevanten Marktes in den Medien.»

Eigentlich ist es erstaunlich, was für Empfehlungen eine Aufsichtsbehörde so gibt und womit sich Ex-Finma-Direktor Branson so beschäftigt. Während manche Tipps fast banal sind, sind andere – etwa zum Beleihungswert – auch für ökonomisch Versierte eher schwer verständlich.

24.10.2022/kut.

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