Die Zürcher Kantonalbank hat den Windschatten von Big-News genutzt, um eine brisante Sache zu publizieren. Börsianer schluckten dennoch leer.
Es ist eine brisante Nachricht, welche die Zürcher Kantonalbank ZKB am heutigen Donnerstag gleichzeitig mit ihren Halbjahresergebnissen bekanntgab.
Auch kam die Nachricht just zum gleichen Zeitpunkt, an dem die Grossbank UBS ihre ersten Resultate nach der Notfusion mit der Credit Suisse (CS) publizierte.
Rückzahlung ausgesetzt
Letztlich wirken die paar Sätze der ZKB unscheinbar, allerdings haben sie Sprengkraft in sich und sollten deshalb vielleicht nicht so sehr auffallen.
Die ZKB habe entschieden, die Option für eine vorzeitige Rückzahlung der ausstehenden Additional-Tier-1-Anleihe, also eine AT1-Anleihe, mit bedingtem Forderungsverzicht über nominal 750 Millionen Franken mit ISIN CH0361532945 per erstem Rückzahlungsdatum am 30. Oktober 2023 nicht auszuüben, teilte das staatliche Geldhaus am Donnerstag überraschend mit.
Bank kann frei entscheiden
Der Zinssatz (Coupon), der für die Dauer der nächsten Fünfjahresperiode gilt, werde entsprechend den Anleihebedingungen am 30. Oktober 2023 basierend auf dem dann geltenden 5-jährigen Kapitalmarktsatz (Swap-Satz) zuzüglich einer Marge von 2,125 Prozent neufixiert, hiess es weiter.
Derzeit dümpelt der Marktwert der Anleihe mit unbegrenzter Laufzeit unter-pari bei 94,08 Prozent. Der Coupon lag bei der Erstausgabe im Jahr 2017 bei 2,125 Prozent.
Die AT1-Anleihe könne durch die ZKB künftig nach freiem Ermessen unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist und vorbehältlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde jährlich am 30. Oktober zurückzahlen, führte die Staatsbank zudem aus.
Unübliches Vorgehen
Als Begründung für den ungewöhnlichen Entscheid gab die ZKB an, jeden Rückzahlungsentscheid jeweils individuell auf ökonomischer Basis unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Marktbedingungen, dem regulatorischen Wert des Instruments sowie der eigenen Kapitalplanung zu treffen.
Man könnte also fast meinen, die Bank brauche die 750 Millionen Franken für ihre Kapitalquoten, so wie die Erklärung klingt.
Am Kapitalmarkt hiess es gegenüber muula.ch, dass diese Nicht-Kündigung ein ungewöhnlicher Schritt sei, weil Emittenden solche Endlos-Anleihen eigentlich grundsätzlich zur ersten Fälligkeit kündigen.
Anleger rechneten sogar mit der Kündigung zur ersten Fälligkeit; das sei Usus, so der Tenor.
Insofern sei das Vorgehen der ZKB sehr marktunüblich gewesen, hiess es.
Aber die ZKB ist ja bereits unlängst mit ungewöhnlichen Transaktionen an der Börse aufgefallen, wie muula.ch über die merkwürdige Deals berichtete.
Krisenbank CS lässt grüssen
Gleichzeitig seien solche AT-1-Instrumente, welche die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma beim CS-Not-Merger mit der UBS im Wert von rund 16 Milliarden Franken einfach für wertlos erklärte, derzeit unter besonderer Beobachtung am Kapitalmarkt.
Das Kleingedruckte gab offenbar die Möglichkeit einer Annullierung der CS-Bonds durch die Finma her. Zahlreiche Betroffene klagen aber gegen den Entscheid der Schweiz. Und nun gibt es bei solchen Bonds offenbar wieder eine Überraschung für Anleger.
Insofern könnte es aber auch sein, dass die Zürcher Staatsbank einfach Angst hatte, nicht genügend Investoren für eine Neuauflage eines solchen AT-1-Bonds zu finden und/oder die aktuellen Konditionen deutlich schlechter waren und das Geldhaus daher lieber den Weg mit der Ausübung der Option der Nicht-Rückzahlung gewählt hat.
Enttäuschen von Investoren
Letztlich ist die Bekanntgabe einer solchen Transaktion zu einem Zeitpunkt gewählt worden, an dem es viele Big-News gab und das ganze Unterfangen der ZKB eventuell nicht so auffallen sollte.
Der Finanzmarkt kennt aber normalerweise kein Pardon – bei künftigen Anleihen dürften sich die Investoren gut überlegen, ob sie nochmal ZKB-Papiere erwerben.
31.08.2023/ena.