Schweiz und Deutschland beschliessen ein Kartell

Handschlag
Die Schweiz und Deutschland besiegeln ein Abkommen. (Symbolbild: Adam R. / pixabay)

Die Schweiz und Deutschland rücken näher zusammen. Die beiden Staaten wollen besser gegen Firmen agieren können.

Am 1. September tritt ein neues Abkommen über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden der Schweiz und Deutschland in Kraft.

Bisher sei die Zusammenarbeit bloss informeller Natur gewesen, teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco am Donnerstag verklausuliert mit.

Zustellung von Mitteilungen

Das Abkommen, welches schon im November 2022 unterzeichnet wurde, schaffe nun den Rahmen für eine bessere behördliche Zusammenarbeit und damit eine effektive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts, hiess es weiter.

Beispielsweise können demnach parallele Verfahren im Einklang mit dem Abkommen koordiniert und gemeinsame Analysen vorgenommen werden.

Auch die Zustellung behördlicher Mitteilungen und Verfügungen werde erleichtert.

Nette Verpackung vom Seco

Obendrein könnten die Wettbewerbsbehörden künftig vertrauliche Informationen austauschen, wobei der Informationsaustausch strengen Auflagen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten unterliege.

«Angesichts der wirtschaftlichen Verflechtung ist es zentral, dass die Wettbewerbsbehörden bei grenzübergreifenden Wettbewerbsbeschränkungen effizient zusammenarbeiten», hatte Seco-Staatssekretärin Helene Budliger Artieda, eine extrem bürokratische Ex-Diplomatin der Schweiz, zur Unterzeichnung des Abkommens von sich gegeben.

Das heisst aber im Klartext nichts anderes als bessere Kontrolle und mehr Bürokratie in der Schweiz.

«Kooperation» statt Wettbewerb

Die Staaten schliessen sich immer mehr kartellmässig zusammen, damit sie Bürger und Firmen besser kontrollieren können.

Beste Beispiele dafür sind der Automatische Informationsausgleich und die OECD-Mindeststeuer, wo die Staaten kooperieren und damit einfach den Wettbewerb der Systeme aushebeln.

Die Schweiz hat bezüglich des Kartellrechts bereits im Jahr 2013 ein ähnliches Abkommen wie nun mit Deutschland bereits mit der EU abgeschlossen. Dieses regelt die Zusammenarbeit der Schweizer Wettbewerbskommission mit der Europäischen Kommission.

Novartis lässt grüssen

Die Schweizer Wettbewerbshüter machten davon unlängst Gebrauch,.

Sie durchsuchten den Pharmakonzern Novartis, um allfällige Hinweise zu finden, dass der Basler Konzern möglicherweise ein Patent einsetzt, um das eigene Präparat zur Behandlung von Hautkrankheiten gegen Konkurrenzprodukte zu schützen, indem es auf Basis eines seiner Patente einige Gerichtsverfahren angestossen habe.

Darüber berichtete auch muula.ch. Und mit dem neuen Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz wird es sicher bald weitere solche Meldungen über Razzien geben.

31.08.2023/ena.

Schweiz und Deutschland beschliessen ein Kartell

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