Die Schweiz steht oftmals in der Welt wie ein Fels in der Brandung und bewegt sich kaum, selbst wenn sich ringsherum alles verschiebt. Doch nun will sie diesen Vorteil aufgeben.
Die Ideen zur Umgestaltung des Staatswesens der Schweiz könnten absurder nicht sein. Blockierte Gelder russischer Oligarchen sollen in der Schweiz enteignet und zum Aufbau der Ukraine verwendet werden, die von Russland im Krieg zerstört wurde.
Das wird allen Ernstes derzeit vielerorts diskutiert.
Regeln ändern
Zwar fehlt hierzulande jegliche Rechtsgrundlage, russische oder andere Privatvermögen zu enteignen und wofür auch immer zu verwenden. Doch die Gesetze könnte die Schweiz ja ändern. Allerdings würde sie dabei einen Teil ihrer Lebensgrundlage zerstören.
Am Schweizer Finanzplatz um die Grossbanken UBS und Credit Suisse schrillen daher im Moment alle Alarmglocken wegen der Überlegungen zu Enteignungen.
Das Land steht eigentlich dafür, weltweit ein Garant des Rechtsstaates und der Eigentumsrechte zu sein. Weltweit denken viele Menschen, wenn sie irgendwo investieren oder ihr Hab und Gut sichern wollen, dann in der Schweiz. Das ist ein einzigartiger Vorteil.
Stabil in Notzeiten
Es scheint daher völlig unverständlich, warum das Land nunmehr – allem Unrecht im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine mit all dem verbundenen Leid zum Trotz – die Garantie von Privateigentum aufgeben will.
Was in einfacheren Zeiten eigentlich Normalität ist, sollte die Schweiz gerade in schwierigeren Zeiten nicht aufgeben.
Das Eigentumsrecht sei ein hohes Gut, stehe in der Charta der Menschenrechte und werde nicht ohne Grund in der Schweiz stark geschützt. Es sei genauso wichtig wie die Meinungsfreiheit, sagte Aussenminister Ignazio Cassis denn auch den Zeitungen der Tamedia-Gruppe vom Freitag.
«Beides kann man theoretisch auch kippen, aber man muss sich überlegen, wie man das macht, ohne ins Mittelalter zurückzufallen», erklärte er.
Hilfe möglich
Es gibt aber auch keinen Grund, das Grundgerüst des Schweizer Staates zu ändern, um der Ukraine und den notleidenden Menschen zu helfen. Dies kann nämlich auf vielfache Weise erfolgen, ohne an den Prinzipien des Rechtsstaates zu rütteln.
Die Enteignung von Privatvermögen – aus welch löblichen Gründen auch immer – darf hierzulande als Hilfsmassnahme nicht dazugehören. Laut Cassis sind aufgrund von EU-Sanktionen derzeit immerhin rund 7,5 Milliarden Franken in der Schweiz an russischen Vermögen eingefroren.
Die Schweiz muss bei den Grundprinzipien des Staates wie ein Fels in der Brandung und damit selbst in Notzeiten ein Vorbild für die ganze Welt sein.
20.01.2023/kut.