Ein Ex-Mitarbeiter von Novartis soll tausende Dateien zu seinem neuen Arbeitgeber mitgenommen haben. Nutzt die japanische Konkurrenz diese Geschäftsgeheimnisse?
Der Sachverhalt dürfte dem Basler Pharmakonzern ziemlich ungelegen kommen.
Ein ehemaliger Mitarbeiter schickte sich einen Monat vor seinem Ausscheiden bei dem Unternehmen rund 10.000 interne Dokumente an seine private E-Mail-Adresse zu.
Wechsel zur Konkurrenz
Dies waren neben technischen Dokumentationen auch Vertriebs- und Finanzinformationen, berichteten zahlreiche Medien unter Berufung auf die japanische Wirtschaftszeitung «Nikkei».
Der Grund, warum dieses Thema in Japan aufkam, ist, dass der Schweizer Pharmakonzern nun in den USA die japanische Konkurrenz wegen dieses Daten-Abflusses verklagte.
Mit einem Antrag auf Klärung des Sachverhaltes will Novartis von Takeda Pharmaceuticals wissen, ob der Mitarbeiter möglicherweise Geschäftsgeheimnisse weitergegeben hat.
Schliesslich arbeitet er seit Juli bei dem japanischen Pharmaunternehmen.
Aktive Untersuchung?
Eine Firmensprecherin von Novartis bestätigte per E-Mail, dass der Konzern wissen wolle, ob eine unangemessene Verwendung der im Mai abgeflossenen internen Informationen vorliege.
Der japanische Pharmakonzern Takeda seinerseits habe Novartis offenbar aber schon mehrfach versichert, die bizarre Angelegenheit intern aktiv zu untersuchen.
Doch dieses geräuschlose Aufklären war Novartis offensichtlich nicht genug, weshalb nun rechtliche Schritte in bei einem Gericht in Massachusetts eingeleitet wurden.
Signal an Belegschaft
Die Daten-Affäre ist für die Basler besonders pikant, weil es möglich ist, intern sich so eine grosse Menge an Daten an eine private E-Mail-Adresse zuzusenden.
Mit dem rechtlichen Vorgehen will das Unternehmen aber auch intern ein Signal an die Belegschaft senden, dass man die mögliche Mitnahme von internen Informationen zur Konkurrenz bei einem Stellenwechsel nicht so einfach hinnehmen will.
Auch für Takeda dürfte die Angelegenheit unangenehm sein.
Statt sich über einen neuen Mitarbeiter zu freuen, muss der japanische Konzern nunmehr vor Gericht erklären, was zu den Aktivitäten dieses Angestellten in den ersten Monaten seiner Tätigkeit gehörte.
28.10.2023/kut.