
Das Bundesgericht ist für politische Entscheide bekannt. Daher könnte die Notfusion von Credit Suisse und UBS für die Schweiz glimpflich ausgehen.
Das höchste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht in Lausanne, fällt immer wieder mit merkwürdigen Urteilen auf.
Sei es beim Durchwinken der klaren Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses gegenüber den USA oder nun im Fall der Boni um die Krisenbank Credit Suisse (CS).
EFD-Verfügung gültig
Die Streichung der variablen Vergütungen (Boni) für die obersten drei Führungsebenen der früheren CS durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) sei rechtens, teilte das Bundesgericht am Donnerstag zu einem Entscheid von Mitte September mit.
Damit hiessen die höchsten Richter des Landes die Beschwerden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Grossbank UBS gut und bestätigten die Verfügung des EFD.
Wille des Gesetzgebers interpretiert
Das Bankengesetz (BankG) bilde entgegen der Ansicht der Vorinstanz eine ausreichende Gesetzesgrundlage, um die Auszahlung der Boni in dem ganz konkreten Fall ganz oder teilweise zu streichen, hiess es einfach. Basta.
Insbesondere gehe aus der Botschaft zur 2012 in Kraft getretenen Revision des BankG eindeutig hervor, dass der Gesetzgeber die Streichung variabler Vergütungen bei der Gewährung staatlicher Beihilfe an eine systemrelevante Bank oder ihre Konzernobergesellschaft als mögliche Massnahme erachtete.
Schwammige Begriffe gewählt
Die Bundesrichter stützen sich also nur auf die Botschaft und nicht auf das tatsächliche Gesetz.
Auch verdeutlichen die schwammigen Begriffe, wie sachlich, massgeblich, verhältnismässig oder ausreichend, auf was für wackeligen Beinen der Entscheid basiert.
Nicht massgebend sei bei dem CS-Urteil, dass die Liquiditätshilfen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) später wieder zurückbezahlt worden seien und der Bund dafür eine Prämie erhalten habe, hiess es weiter im Communiqué.
Die Streichung wurde entsprechend der Führungsebene und damit nach einem sachlichen Kriterium abgestuft. Sie erweise sich als verhältnismässig, so die Bundesrichter.
Das Vertragsrecht der CS-Mitarbeiter, welches das Bundesverwaltungsgericht noch hochhielt, ignorierten die Bundesrichter.
UBS erhält Boni-Geld
Was passiert aber, wenn die Schweiz die Boni für die CS-Banker streicht?
Genau, der Übernahmedeal wird für die Grossbank UBS noch attraktiver, weil der Staat ja das Geld nicht einstreicht, sondern in der übernommenen Firma verbleibt.
Die Fusion wurde erst nach der Streichung der Boni vollzogen.
Insofern hatte die UBS ein grosses Interesse, gemeinsam an der Seite von Finanzministerin Karin Keller-Sutter zu kämpfen.
Die Bundesrichter dürften sich gesagt haben, statt den gescheiterten CS-Bankern soll das Geld lieber zur UBS gehen. Auf ein paar Millionen kommt es bei dem Übernahme-Geschenk in Milliardenhöhe wohl nicht mehr an.
Lieber der Schweiz das Geld geben
Doch das Urteil gibt einen Vorgeschmack auf die AT1-Entwertung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma.
Sie schrieb einfach Anleihen im Wert von 16,5 Milliarden Franken ab und schusterte sie der UBS zu, wogegen es logischerweise viele Rechtsklagen gab. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass dies nicht rechtens war.
Die Bundesrichter könnten da aber auch einfach entscheiden, ein paar Investoren sollen das Geld verlieren, statt die notorisch finanzklamme Schweiz.
Denn über dem Bundesgericht gibt es keine weitere Möglichkeit, die Sache anzufechten. Daher fällen die höchsten Richter der Schweiz nicht selten politische Entscheide und versuchen, sie mit schwammigen Begriffen zu rechtfertigen.
16.10.2026/kut.




