Die Wettbewerbskommission Weko hat den Verdacht, dass Schweizer Banken gegen das Kartellgesetz verstossen haben könnten. Dabei geht es um den Austausch von Lohndaten.
Eine grosse Anzahl von Banken in der Deutschschweiz haben regelmässig Informationen über die Löhne von verschiedenen Kategorien ihrer Angestellten ausgetauscht.
Weil dieses Verhalten kartellrechtlich problematisch sein könnte, eröffnete die Wettbewerbskommission Weko eine Vorabklärung, wie sie am Montag mitteilte.
Anhaltspunkte für Abreden
Die Weko gehe gegen 34 Bankinstitute in sechs Deutschschweizer Regionen vor, hiess es. Ziel des Verfahrens sei es, abzuklären, ob die Informationsaustausche über die Löhne und Lohnbestandteile von verschiedenen Kategorien von Angestellten auch Anhaltspunkte für unerlaubte Abreden im Sinn des Kartellgesetzes darstellten.
Bei Bedarf könnten die Ermittlungen auf weitere Regionen und andere Unternehmen ausgedehnt werden, mahnten die Wettbewerbshüter.
Keine Sozialpartner
Der Arbeitsmarkt rücke immer mehr in den Fokus der Tätigkeit der Wettbewerbsbehörden rund um den Globus, hiess es weiter.
In der Schweiz ist es aber das erste Mal, dass das Sekretariat der Weko mögliche Abreden auf dem Arbeitsmarkt untersucht, die in den Anwendungsbereich des Kartellgesetzes fallen können.
Dies sei aber durchaus gegeben, da der Datenaustausch keine Verhandlungsergebnisse von Sozialpartnern darstelle, begründeten die Wettbewerbshüter ihr Vorgehen.
Erst unlängst war die Weko beim Pharmariesen Novartis einmarschiert, wie auch muula.ch berichtete.
05.12.2022/kut.