GA-Besitzer profitieren von grosszügigen SBB-Regeln

SBB-Fahrkartenkontrolle in einem Zug
SBB-Kunden mit GA nützen die Verspätungsregeln. (Symbolbild: AI)

Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB entschädigen die Kundschaft bei Verspätungen kaum. Grosszügig ist die Staatsbahn aber bei Fahrgästen mit GAs.

Die Reise mit dem TGV von Zürich nach Basel hatten sich wohl viele Reisende anders vorgestellt.

Am 28. April fuhr der Hochgeschwindigkeitszug zwar pünktlich um 18.34 Uhr in der Limmatstadt ab.

Horrende Verspätung

Doch mitten auf der Strecke blieb der Zug dann mehrfach stehen und kroch letztlich im Schneckentempo in die Stadt am Rheinknie.

Das Ergebnis war eine Ankunftsverspätung von 63 Minuten auf der kurzen Strecke, die normalerweise nur 53 Minuten dauert.

Für die Kundschaft ist das aber nicht das einzige Ärgernis, denn die Schweizerischen Bundesbahnen SBB lassen viele Fahrgäste einfach mit der Situation zurück.

SBB-Verspätungsbestätigung
Die SBB-Verspätungsbestätigung trägt fehlerhafte Angaben. (Screenshot: muula.ch)

Eigentlich müsste die Schweizer Staatsbahn bei einer Verspätung ab 60 Minuten 25 Prozent vom Fahrpreis erstatten.

Doch es gibt in den SBB-Erstattungsregeln noch ein Hintertürchen, was viele Kundenansprüche abschmettert. Entschädigt wird nämlich erst ab einem Betrag von 5 Franken.

Magische Grenze unterschreiten

Wer also ein günstiges Ticket besitzt, geht deshalb oft leer aus.

Besonders betroffen sind Fahrgäste mit Halbtax, die in der Schweiz ohnehin den Löwenanteil der Reisenden ausmachen.

Für sie lohnt sich eine Verspätungsentschädigung häufig gar nicht, weil der Rückerstattungsbetrag quasi immer unter der Auszahlungsgrenze von 5 Franken bleibt.

Viele Strecken betroffen

Für die Strecke Zürich nach Basel wäre der Erstattungsbetrag für eine Normalfahrkarte mit Halbtax an besagtem Tag nur 4,50 Franken.

Wer von Zürich nach Bern oder nach Luzern beziehungsweise von Genf nach Lausanne fährt und dort Verspätungen erleidet, bekommt dann auch fast nie etwas erstattet.

Bei Spartarifen ist dies noch offensichtlicher, weil die Fahrpreise unter den magischen 20 Franken liegen, ab denen die SBB überhaupt erst aktiv werden müssen.

Wohlgemerkt muss man in der kleinen Schweiz, wo auf vielen Strecken oft Viertel- oder Halbstundentakt herrscht, erst einmal auf eine Verspätung über 60 Minuten kommen.

Ist es dann so weit, muss der Staatsbetrieb den Kunden dennoch nichts zahlen, weil der Mindestauszahlungsbetrag bei vielen Fahrgästen nicht greift. Kein Geld, kein Trost, kein echter Kundenservice.

Keine Fahrkartenkontrolle

Einzig Inhaber eines Generalabonnements (GA) können diesem System in gewissen Fällen ein Schnippchen schlagen, da sich bei ihnen Entschädigungen eher auf einen Betrag summieren, der tatsächlich ausbezahlt wird.

Sie bekommen einen Tageswert ihres Abonnements entschädigt.

Wer also in dem verspäteten Zug Ende April sass, kann sich innerhalb von 30 Tagen nach der Reise die Entschädigung mit wenigen Klicks auf der SBB-/Swisspass-Webseite holen.

Die Staatsbahnen wissen dabei sowieso nicht, wer alles genau im Zug reiste, denn Fahrkartenkontrollen gibt es nicht immer.

Anreize für Anbieter schaffen

Dass es auch kundenfreundlicher geht, zeigt die französische Bahn SNCF.

Für Kunden, die von Verspätungen beim Hochgeschwindigkeitszug TGV betroffen sind, entsteht ein Anspruch auf Entschädigung nicht erst ab 60, sondern bereits ab 30 Minuten an Verzögerungen. Somit hat auch der Fahrdienstleister einen Anreiz, guten Service zu bieten.

Bei den SBB fällt dieser Anreiz weg – die Schweizer Politik weiss wohl, warum. Der hoch verschuldete Staatsbetrieb hätte noch grössere Löcher, welche die Steuerzahler stopfen müssten.

11.05.2026/kut.

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