Bund will alte Einkommensquelle reaktivieren

Raucher von E-Zigaretten sollen zur Kasse gebeten werden. (Bild. Lindsay Fox / pixabay)

Der Bund ist notorisch knapp bei Kasse und sucht händeringend nach Einnahmequellen. Nun scheint er bei einem kontroversen Steuerthema eine Lösung gefunden zu haben.

Auch Kleinvieh macht Mist, wird sich der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch gedacht haben. Dann nämlich hat das Gremium die Änderung der Tabakbesteuerung verabschiedet, wie die Administration mitteilte.

Nach dem Aufkommen von E-Zigaretten im Jahr 2004 in China wurden diese schon bald auch in der Schweiz immer beliebter. Bis im März 2012 galten E-Zigaretten als Tabakersatzprodukte und unterlagen somit der Tabaksteuer.

Eingeschränkte Vermarktung

Weil viele Fachleute sowie Konsumenten in der E-Zigarette aber ein Mittel zur Rauchentwöhnung sahen, galten E-Zigaretten seit dem 1. April 2012 nicht mehr als Ersatzprodukte und waren damit von der Steuer befreit. 

Mit dem neuen Tabakproduktegesetz, das voraussichtlich 2023 in Kraft tritt, gelten auch neue Bestimmungen für E-Zigaretten. So wird etwa die Abgabe an Minderjährige Schweizweit verboten, und es werden Einschränkungen bei der Vermarktung eingeführt. E-Zigaretten sollen nun aber auch wieder besteuert werden.

Vernehmlassung kontrovers

Dabei soll die Steuer dem geringeren Schädlichkeitspotential von E-Zigaretten Rechnung tragen und somit tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten. 

Mit Ausnahme der SVP und einzelner Privatpersonen stösst die Wiedereinführung der Besteuerung von E-Zigaretten bei der Vernehmlassung auf breite Zustimmung.

Die meisten Kantone und die Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Sport, Jugend und Konsum begrüssen zudem, dass der Präventionsgedanke ins Tabaksteuergesetz aufgenommen wird. 

FDP, SVP, Wirtschaft und Handel sowie viele Einzelpersonen finden allerdings, dass die Steuer zu hoch sei und gesenkt werden müsse.

Gefahren für Gesundheit

Tiefere Steuersätze seien aber auch angezeigt, weil Konsumenten sonst auf steuerfreie Substanzen ausweichen und damit selber Liquids herstellen würden. Dies könne ein gesundheitliches Risiko für eine grosse Gruppe von Nutzer darstellen, hiess es. Dann würden quasi bloss an anderer Stelle die Kosten wieder steigen.

Die SVP lehnt die Besteuerung von E-Zigaretten insbesondere ab: Dem verminderten Risikoprofil von E-Zigaretten sei nämlich Rechnung zu tragen.

Eintreiben ist teuer

Der Bund schätze dieses auf 95 Prozent, schlage nun aber ein vermindertes Risikoprofil von 77 Prozent vor, weil sonst der finanzielle Aufwand für die Erhebung der Steuer nicht gedeckt sei.

Dies hätte eine Überbesteuerung um das Fünffache zur Folge, was nicht dem Willen des Gesetzgebers entspreche. Wenn schon eine Steuer eingeführt werde, sei diese unabhängig vom Erhebungsaufwand festzulegen, monierte die SVP.

AHV und IV jubeln

Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 13,8 Millionen Franken, die zweckgebunden für die Mitfinanzierung der AHV und IV verwendet werden.

Ja, warum nicht, wird sich der Bundesrat gedacht haben. Einerseits hat die Schweiz mit der Vernehmlassung & Co. schon so viel Aufwand betrieben, dass nun auch etwas Steuern in die Kasse kommen sollen. Der Ausgleich zum Gesundheitsschutz scheint ebenfalls da ebenfalls gegeben.

Und andererseits ist das Geld ja für einen «guten» Zweck, denn AHV und IV brauchen immer Einnahmen.

26.10.2022/kut.

Bund will alte Einkommensquelle reaktivieren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert