Juristische Aufarbeitung des CS-Untergangs schreitet voran

Logo der einstigen Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz
Das Logo der einstigen Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz. (Bild: muula.ch)

Die erzwungene Notfusion der Krisenbank Credit Suisse mit der UBS hat juristische Nachspiele. Ein Verfahren macht nun einen Satz nach vorne.

Hat die Grossbank UBS die Krisenbank Credit Suisse (CS) mit den rund 3 Milliarden Franken an Kaufpreis zu einem Schnäpplipreis erhalten – ja oder nein?

Dieser Frage muss nun ein unabhängiges Gutachten nachgehen, wie das juristische Start-up Legalpass am Montagabend bekanntgab.

UBS wollte Abweisung der Klage

Die Firma aus Lausanne hatte im Juni 2023 die erste Schweizer Sammelklage zugunsten des Credit Suisse Aktionariats lanciert, wie muula.ch berichtete.

Ziel der Klage ist es, eine angemessene Entschädigung für die CS-Aktionäre zu erstreiten, die mit dem niedrigen Kaufpreis möglicherweise zu Unrecht viel Geld verloren haben.

Das Gerichtsverfahren wurde im August 2023 im Auftrag des Lausanner Start-ups von der Zürcher Anwaltskanzlei Baumgartner Mächler an das Handelsgericht Zürich weitergeleitet.

Die UBS beantragte aber beim Gericht, die Klage in ihrer Gesamtheit abzuweisen.

Fortführungswert als Grundlage

Am 18. Juni 2025 habe das Zürcher Handelsgericht der Forderung von Legalpass stattgegeben und ein unabhängiges Gutachten von zwei anerkannten Experten angeordnet, hiess es am heutigen Montag weiter.

Das Gutachten werde von den beiden Co-Gutachtern Prof. Peter Leibfried, ordentlicher Professor für Audit und Accounting an der Universität St. Gallen sowie Roger Neininger, ehemaliger Partner, CEO und Verwaltungsratspräsident von KPMG Schweiz, angefertigt, hiess es weiter.

Entsprechend der von LegalPass vertretenen Haltung wird das Gutachten auf der Grundlage eines Fortführungswerts und nicht, wie von der UBS gewünscht, eines Liquidationswerts erstellt.

Schwache Argumentation der UBS

Die UBS vertrete die Auffassung, dass jegliche Beweismassnahmen wie Gutachten und das Vorlegen von Dokumenten überflüssig seien, da der Wert der CS zum 19. März 2023 «null» gewesen sei.

Wenn dies so gewesen wäre, fragt sich aber sofort jeder UBS-Aktionär, warum die Grossbank dann immer noch 3 Milliarden Franken für die CS auf den Tisch gelegt hat – es zeigt sich klar, dass die UBS eine schwache Argumentationsbasis hat.

Bereits vor dem Bundesstrafgericht musste die Grossbank neulich eine Niederlage einstecken, weil die UBS unter der Führung von Starbanker Sergio Ermotti argumentiert hatte, mit der Notfusion sei die CS quasi gestorben und damit sei auch die Strafverfolgung wie bei einer natürlichen Person beendet.

Doch die Bundesrichter wiesen solche Argumente quasi als Firlefanz ab.

Weiterer Erfolg für das Startup

Darüber hinaus habe das Zürcher Handelsgericht fünf Anträgen von Legalpass auf Beweisaufnahme stattgegeben und die UBS angewiesen, bisher vertrauliche Dokumente vorzulegen.

Zu diesen Dokumenten gehören insbesondere «alle Bewertungen der Credit Suisse Group AG, die seit dem 1. Oktober 2022 von der UBS oder der Credit Suisse intern oder extern vorgenommen wurden», erklärte das von den beiden Anwälten Philippe Grivat und Alexandre Osti gegründete Start-up Legalpass zu den Unterlagen.

Eklatante Missstände bei Aufarbeitung

Die Schweiz hat bekanntermassen praktisch alle Dokumente zum CS-Untergang für die Augen der Öffentlichkeit verschlossen. Mit Gerichtsverfahren dürfte die Wahrheit scheibchenweise dennoch ans Licht kommen.

Wie muula.ch berichtete, ging die CS aufgrund eines Milliardenabschreibers in den USA unter. Doch das ist der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt.

Selbst die eingesetzte Parlamentarische Untersuchungskommission PUK hat diesen Aspekt nicht einmal untersucht, obwohl sich die Parlamentarier rund anderthalb Jahre für die Aufarbeitung an Zeit nahmen.

23.06.2025/kut.

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