Das Bundesamt für Gesundheit BAG weitet den Leistungskatalog der Grundversicherung wieder aus. Dadurch steigen die Krankenkassenprämien.
Alle Welt spricht vom Sparen im Gesundheitswesen, und allen voran geht dabei die Schweizer Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider.
Doch ihr Bundesamt für Gesundheit BAG gab am heutigen Montag gleich wieder einen Kostenschub für die obligatorische Grundversicherung OKP bekannt.
Anpassung heisst Verteuerung
Ab Januar 2025 treten diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung in Kraft, teilte die Behörde verklausuliert mit.
Das Eidgenössische Departement des Innern EDI, zu dem das BAG gehört, habe nach Anhörung der zuständigen Kommissionen verschiedene Änderungen beschlossen, hiess es weiter.
Richtig wäre wohl die Formulierung gewesen, dass sich die Kosten im Schweizer Gesundheitswesen erhöhen werden.
IV-Kosten landen bei OKP
So wird per Januar 2025 die sogenannte Helmtherapie bei Kindern mit Schädelverformungen in die Mittel- und Gegenständeliste der Grundversicherung aufgenommen. Sie wird normalerweise von der Invalidenversicherung IV bezahlt.
Doch weil die Voraussetzungen zur Kostenübernahme durch die IV beispielsweise bei Kindern mit Asylstatus nicht gegeben sind, landet diese Leistung nun bei den Krankenkassen.
Schutzimpfung als Warnung
Doch wer die Listen und Verordnungen genau schaut, sieht viele Zusatzleistungen, die neu die Grundversicherung zahlt.
So wollte der Bundesrat die Schweiz vor Affenpocken schützen, als dies akut gewesen ist.
Das BAG nahm übergangsweise die Impfung in den Leistungskatalog auf. Doch ab Januar landet die Mpox-Impfung fest in der Verordnung.
Risiken für Milliardenkosten
Die Kosten nur des Impfstoffes liegen bei rund 210 Franken je Dosis.
Lassen sich künftig Menschen aus Angst vor einer Ansteckung ohne Expositionsrisiko gegen Affenpocken impfen, zahlt es die Grundversicherung.
Zur Veranschaulichung sei die Überschlagsrechnung gemacht – die Ausgaben nur für den einen neuen Impfstoff ergeben über 1 Milliarde Franken, wenn sich nur die Hälfte der Schweizer Bevölkerung da impfen lässt.
Erst provisorisch für den Notfall angedacht, landen Milliardenneuaufwände nunmehr in der obligatorischen Krankenversicherung. Hinzu kommen noch die Arztleistungen für die Verimpfung.
Immer mehr Leistungen
Der Leistungskatalog wird noch viel mehr ausgeweitet. Sanfthaftende Sterilverbände kommen neu hinzu, genauso wie Eindickungsmittel für Diäten. Und so geht das immer weiter.
Ab Januar 2025 werden neu auch die Leistungen des Früherkennungsprogramms für Darmkrebs des Kanton Solothurn von der Franchise befreit.
Enttäuscht wird jedoch, wer sucht, was unter Effizienzgesichtspunkten künftig nicht mehr von der Grundversicherung vergütet wird. Viele Untersuchungen sind laut Medizinern beispielsweise überflüssig.
Es kommen neue Ausgaben hinzu, aber es fällt nichts weg. Vorne schaufelt das BAG also immer neue Leistungen hinein – da wundert es auch nicht, wenn hinten immer höhere Gesundheitsausgaben resultieren.
Schwache Ministerin
Für die Krankenkassenprämien heisst all das nichts Gutes.
Innenministerin Baume-Schneider spart sowieso kaum etwas, sondern treibt die Kosten für das Gesundheitswesen mit ihren Runden Tischen, bei denen nichts herauskommt, eher weiter nach oben.
Die Lobbyisten freuen sich – und tanzen der schwachen Ministerin auf der Nase herum.
Wichtig wäre dagegen in der Schweiz eine Diskussion, wie viel Geld die Allgemeinheit noch für Ältere aufwenden soll, um das «Leben» von Schwerkranken ein paar Tage oder Wochen zu verlängern.
02.12.2024/kut.