SVP-Bundesrat Guy Parmelin soll zwar das Wirtschaftsministerium der Schweiz führen. Doch gleich zwei Rüffel zeigen, dass er dies nicht tut.
Wer nach dem Jubel des Schweizer Wirtschaftsministers Guy Parmelin über das Freihandelsabkommen der Schweiz mit dem Mini-Staat Moldawien noch einen Beweis über dessen Unfähigkeit braucht, wird am heutigen Montag gleich zweimal fündig.
Fehlende Umsetzung
So bewerteten die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) im Rahmen einer Nachkontrolle die Empfehlungen zu den desaströsen Hochseeschifffahrts-Bürgschaften des Bundes, wie das Parlament bekanntgab.
Demnach zeigen sich die Kommissionen sehr besorgt, was die Überprüfung der Organisationsstruktur des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) angeht, welche in Parmelins Zuständigkeit im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) fällt.
Die GPK hätten Kenntnis, dass im Rahmen des vom WBF lancierten Projekts zur Reform der WL aus dem Jahr 2018 verschiedene verbesserungsbedürftige Aspekte ermittelt worden seien.
Diese seien aber bisher nicht umgesetzt worden, und es bedarf daher weiterer Kontrollen, hiess es kritisch.
Bruch mit dem Gesetz
Die GPK erfreue zudem zwar, dass der Bundesrat den Wechsel zu einer Vollzeitführung der Wirtschaftlichen Landesversorgung beschlossen habe, in welcher der oder die Delegierte auch die Funktion der Direktion mit einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent innehabe.
Allerdings verstosse laut dem Bericht die Ausschreibung der Delegiertenstelle mit einem befristeten Beschäftigungsgrad von 100 Prozent gegen Artikel 58 Absatz 2 des Landesversorgungsgesetzes, hiess es weiter.
Wie will Parmelin da erreichen, dass sich Unternehmen an Gesetze halten, wenn sein eigenes Departement gegen die Regeln im Lande verstösst? Es bleibt ein Rätsel.
Förderung der Verantwortung
Und Regelungen sind auch die Stichworte für die zweite Rüge des Tages.
Das Eidgenössische Aussendepartement EDA und das WBF koordinieren gemeinsam den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) 2020−2023.
Dieser hat zum Ziel, die Menschenrechte in wirtschaftlichen Aktivitäten des Bundes und des Schweizer Privatsektors zu schützen, wie es am heutigen Montag hiess.
Analogie zu Runden Tischen
Um Rechenschaft über die bisherige Umsetzung des NAP abzulegen und Optimierungspotenzial für das künftige Vorgehen zu identifizieren, beauftragten die Ministerien ein Konsortium aus Vertretern des Menschenrechtszentrums der Universität Zürich, der Good Rechtsanwälte sowie der Business-Development-Beratung engageability.
Dazu gibt es nunmehr Tonnen an Berichten und dies erinnert stark an Parmelins viele Runde Tische, die auch enormen Wind, aber kaum Resultate produzierten, wie muula.ch bereits mehrfach berichtete.
Die Förderung der Menschenrechte und der verantwortungsvollen Unternehmensführung seien wichtige Pfeiler der Schweizer Aussen- und Wirtschaftspolitik, führten die Ministerien zu dem Vorgehen hochtrabend aus.
Fehler im Kleingedruckten
Die beiden Departemente würden sich zur Aktualisierung des NAP für die nächste Legislaturperiode 2024–2027 auf die Erkenntnisse der ganzen Studien stützen und erneut Vertreter von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft miteinbeziehen, hiess es ziemlich wichtig weiter.
Froh kann man zumindest sein, dass aus dem Aktionsplan nicht noch mehr Bürokratie entsteht, denn eine geplante Anlaufstelle für Fragen rund um die menschenrechtliche Verantwortung der Schweiz fanden selbst die Beamten zu viel.
Doch schaut man dann wie muula.ch ins Kleingedruckte, zeigte sich an den bereits gemachten Empfehlungen für die Schweiz, woran es konkret hapert.
Nur Mindeststandard erfüllt
Die Firmen würden in ihren weltweiten Aktivitäten dem Thema Menschenrechte zwar Beachtung schenken, aber dies würde alles sehr unsystematisch erfolgen, hiess es kritisch in einer der zwei Analysen.
Gleichzeitig bemängelten die Beamten, dass sich die Schweizer Unternehmen in den einzelnen Ländern lediglich an die jeweiligen Gesetze hielten, nicht aber darüber hinaus gingen.
Insofern beklagten das WBF gemeinsam mit dem EDA, dass es da keine weiterreichenden gesetzlichen Regelungen bezüglich des Schutzes der Menschenrechte sowie der Verantwortung von Schweizer Unternehmen gibt.
Doch was nützt all dies, wenn sich nicht mal das WBF unter Parmelin an die geltenden Gesetze in der Schweiz hält?
Wahrscheinlich nichts oder es braucht da einfach einen neuen Bundesrat.
20.11.2023/kut.