Die Wettbewerbskommission nimmt den deutschen Autokonzern BMW wieder in die Mangel. Diesmal geht es um die relative Marktmacht.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen den deutschen Autokonzern BMW eröffnet.
Die Wettbewerbshüter wollen prüfen, ob BMW den Händler zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst und dann die Zusammenarbeit unerwartet beendet habe, teilte die Weko am heutigen Donnerstag mit.
Vom Autokonzern abhängig
Falls BMW gegenüber der Garage, ohne eine Übergangsfrist gewährt zu haben, relativ marktmächtig ist, könnte diese Verhaltensweise gegen das Kartellgesetz verstossen, hiess es zum Vorgang weiter.
Die Garage war während mehrerer Jahrzehnte eine zugelassene Händlerin und Servicestelle für Fahrzeuge der Marken BMW und Mini. Die Garage sei vom Fortbestand der Geschäftsbeziehungen mit BMW abhängig, um die Investitionen zu amortisieren.
Bereits Millionenbusse gezahlt
Die Weko werde im Rahmen der Untersuchung prüfen, ob BMW gegenüber der Garage über eine relative Marktmacht verfügt und sich im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhalten hat. Für BMW gelte aber die Unschuldsvermutung, hiess es.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Schweizer Wettbewerbshüter den Münchner Autokonzern vorknöpfen. Dabei ging es um Verbote von Parallelimporten, die zu einer Millionenbusse geführt hatten. Der Autohersteller war dann sogar mit einer Klage vor Bundesgericht gescheitert.
Beobachter rieben sich aber unlängst die Augen, als die Weko solche Verbote in einem Dokument plötzlich doch als möglicherweise regelkonform bezeichnete.
Ohnehin unterscheidet die Weko zwischen guten und bösen Kartellen, wie muula.ch berichtete.
18.01.2024/kut.