Ständerat schmeisst den Bauern weiteres Geld in den Rachen

Ein Löwe mit aufgerissenem Mund
Die Landwirte sind wie gierige Löwen. (Bild: Alexa / pixabay)

Alle Bereiche des Staates müssen sparen. Doch bei der Landwirtschaft sollen es mit einer lustigen Begründung mehr Subventionen geben.

Es ist doch immer wieder fast amüsant zu sehen, wie in der Schweiz hinter den Türen die staatlichen Budgets verteilt werden. Gewinner scheinen am Ende immer die Schweizer Bauern zu sein, die mehr Geld für sich herauschlagen.

Ausserordentliches zählt nicht

Wie die Finanzkommission des Ständerates FK-S nach zweitägigen Beratungen teils im Beisein der Vorsteherin des Finanzdepartements Karin Keller-Sutter, der anderen Departementsvorsteherinnen und -vorsteher, des Delegierten der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung, des Präsidenten des Bundesgerichts und des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle in Bern bekanntgab, stehen 83 Milliarden Franken an Einnahmen aber 89,7 Milliarden Franken als Ausgaben gegenüber.

Mit ausserordentlichen Ausgaben, die nicht zur Schuldenbremse zählen, werde die Sparvorschrift der Verfassung knapp eingehalten, hiess es weiter.

Erlass der Sparbeträge

Da das Budget 2024 für die landwirtschaftlichen Direktzahlungen von den Querschnittskürzungen des Bundesrates für schwach gebundene Ausgaben betroffen war, wurde ein Antrag eingereicht, die Direktzahlungen für 2024 auf dem Niveau von 2023 zu belassen. Das heisst, die Bauern müssten doch nicht die 54,8 Millionen Franken sparen.

Durchgesetzt hat sich am Ende in der Kommission, dass die Landwirtschaft ex-post nochmals 27,4 Millionen Franken obendrauf bekommen. 

Die Kommission hat zudem mit 7 zu 4 Stimmen einen Antrag angenommen, die Mittel für den Herdenschutz um 4 Millionen Franken aufzustocken.

Aberwitzige Begründung

Doch das ist nicht alles. Die Kommission beantragte mit 10 zu 2 Stimmen zusätzliche 3,9 Millionen Franken für die Zucht und den Erhalt Schweizer Tierrassen. 

Mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen will der Ständerat zusätzliche 6,2 Millionen Franken für die Förderung von Schweizer Wein und mit 8 zu 5 Stimmen zusätzliche 2,0 Millionen Franken für die Zuckerrübenproduktion.

Die Begründung für all das ist aberwitzig. Die ursprünglich für den Landwirtschaftsbereich vorgesehenen Beträge sollen angehoben werden, um Kontinuität zu gewährleisten, hiess es wörtlich im Communiqué.

Weil die Schweiz schon immer so viel Geld den Bauern in den Rachen geworfen hat, soll es selbst in Zeiten klammer Kassen so weitergehen.

Nachtrag auch für Herdenschutz

Zur Kompensation dieser zusätzlichen Mittel beantragt die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen, für 2024 auf einen Beitrag an die Regionalpolitik zu verzichten. In den Augen der Mehrheit der Mitglieder ist diese einmalige Kürzung angesichts des Fondsstands vertretbar.

Die FK-S hat zudem die Detailberatung des Nachtrags II 2023 vorgenommen. Dabei kommen die Bauern auch nicht zu kurz.

Die Kommission beantragte ohne Gegenstimme, einen Nachtragskredit in Höhe von 3 Millionen Franken zugunsten des Herdenschutzes zu gewähren. Nochmal etwas gegen den Wolf sozusagen.

Keine Klarheit für das Volk

Damit ja nicht zu viel über Subventionen an die Öffentlichkeit gelangt, sperrte sich der Ständerat auch einer schönen Kontrollmöglichkeit für das Volk

Die FK-S beantragt hingegen mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion «Wiedereinführung des Subventionsberichtes» abzulehnen. Die Mehrheit der Mitglieder halte das aktuelle System der 6-jährlichen gestaffelten Überprüfung der Subventionen für wirksam und angemessen.

Die lange Zeitdauer ist für die Politik wahrscheinlich so praktisch, weil sie ja die Legislatur übersteuert.

Die Wiedereinführung eines 4-jährlichen Subventionsberichts würde den Aufwand für die Verwaltung erhöhen, ohne einen zusätzlichen Nutzen zu bringen, hiess es diesbezüglich lapidar.

Aber Hauptsache die Schweizer Bauern gewinnen.

16.11.2023/kut.

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