Schweizerische Post pfeift auf das Gesetz

Ein Auto der Schweizerischen Post auf einer Strasse
Die Schweizerische Post verstösst gegen geltendes Recht. (Bild: PD)

Die Schweizer Post schliesst einfach eine Postagentur. Der zuständige Regulator Postcom kritisiert den Rechtsverstoss scharf.

Der Streit ist bizarr, weil er zwei staatliche Einrichtungen betrifft.

Die Schweizerische Post habe die Gemeindebehörden von Neuenkirch im Kanton Luzern und die Eidgenössische Postkommission PostCom vor vollendete Tatsachen gestellt, teilte die Aufsichtsbehörde über die postalische Grundversorgung Postcom am heutigen Donnerstag mit.

Post ignoriert alles

Die staatliche Post habe die Postagentur in Hellbühl per 31.12.2023 einfach geschlossen und einen Hausservice als Ersatzlösung eingeführt, hiess es.

Gegen dieses Vorgehen sei aber bereits im Vorfeld eine Einsprache vor der PostCom hängig gewesen, hatte die Kontrollbehörde schon vor der Schliessung mitgeteilt.

Doch daran störte sich die Post wenig und machte einfach weiter.

Zeitpläne erstellen

Da die PostCom keine Verfügungskompetenz in Bezug auf die Schliessung und Verlegung von Poststellen und Postagenturen habe, sei es ihr trotz der klaren Rechtsverletzung nicht möglich, der Post eine Verwaltungssanktion aufzuerlegen, hiess es.

Stattdessen habe die PostCom am 1. Februar 2024 nachträglich eine negative Empfehlung gegen die Schliessung der Postagentur Hellbühl mit dem Hausservice als Ersatzlösung abgegeben. Damit müsste die Post die Agentur eigentlich weiter betreiben.

Die PostCom machte die Post laut dem Communiqué zudem darauf aufmerksam, dass sie künftig Zeitpläne erstellen muss, damit sie die gesetzlichen Vorgaben bei Postagenturen einhalten kann.

Jurist Levrat unter Druck

Die Postverordnung (VPG) sieht nämlich vor, dass die Post die Behörden der betroffenen Gemeinden konsultieren muss, wenn sie die Schliessung einer Poststelle oder einer Postagentur plant.

Falls keine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien gefunden wird, können die Gemeinden die Eidgenössische Postkommission (PostCom) anrufen, die dann einen Entscheid trifft.

Das Schlichtungsverfahren ist genau für solche Situationen da. Das Verhalten der Post, nur auf ihre Kosten zu schauen, ist also unverständlich.

Post-Verwaltungsratspräsident und SP-Politiker Christian Levrat, der sogar Jurist ist, dürfte nunmehr in Erklärungsnot geraten.

Sinnlose Schlichtung

Die Post, die letztlich über die Schliessung oder Verlegung der betreffenden Poststelle oder Postagentur entscheidet, muss allerdings die Empfehlung der PostCom berücksichtigen. Im vorliegenden Fall habe sie diese Bestimmungen nicht eingehalten, kritisierte die Aufsichtsbehörde scharf.

Mit Schreiben vom 4. Januar 2024 hatte die Post mitgeteilt, dass sie die Empfehlung der PostCom vom 7.12.2023 akzeptiert habe, dass sie über die Aufrechterhaltung der Postagentur Hellbühl während der Dauer des Schlichtungsverfahrens verhandelt habe. Doch die Verhandlungen seien nicht erfolgreich gewesen, hiess es lediglich lapidar.

Da die Postagentur schon geschlossen worden war, hatte die Fortsetzung des Schlichtungsverfahrens aber ohnehin keinen Sinn mehr gemacht.

Bizarres Versteckspiel

muula.ch wollte die Post zu den Hintergründen für das merkwürdige Verhalten und den Rechtsverstoss befragen und kontaktierte die Medienstelle in Bern. Doch da reagierte mehrfach niemand am Telefon und die sieben Mediensprecher sind offenbar nicht verfügbar. Journalisten werden aber per Combox aufgefordert, eine E-Mail zu schicken.

Warum fordert die Post die Presse nicht gleich auf, einen Brief zu schreiben? Ach ja, vielleicht gibt es in der Gegend der Journalisten schon gar kein Postamt oder gar keine Postagentur mehr, wo sie noch eine Briefmarke kaufen könnten.

08.02.2024/kut.

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