Die Schweizerische Nationalbank hat einen neuen Präsidenten für den zurückgetretenen Thomas Jordan. Zudem rückt wieder eine Frau auf.
Die Landesregierung der Schweiz hat sich für die sichere Variante bei der Nachfolge von Thomas Jordan als Präsident der Schweizerischen Nationalbank SNB entschieden.
Der Bundesrat habe an seiner Sitzung vom heutigen Mittwoch SNB-Vize Martin Schlegel zum neuen Präsidenten ernannt, teilte die Zentralbank gleichentags mit.
Für Finanzstabilität gesorgt
Der 1976-geborene Schlegel tritt die Nachfolge per 1. Oktober 2024 an und übernehme die Leitung des I. Departements in Zürich, hiess es weiter.
Schlegel leitete bisher als Vizepräsident des Direktoriums das II. Departement der Nationalbank und war unter anderem für Finanzstabilität zuständig.
Tausch der Verantwortlichkeit
Zum Vizepräsidenten des Direktoriums habe der Bundesrat auf denselben Zeitpunkt Antoine Martin, derzeit Mitglied des Direktoriums und Vorsteher des III. Departements, ernannt. Der Romand ist noch nicht lange in dem Gremium, wie muula.ch berichtete.
Martin übernehme nunmehr die Leitung des II. Departements in Bern, erklärte die SNB am Mittwoch.
Frau im Führungsgremium
Zum neuen Mitglied des Direktoriums berief zudem der Bundesrat auf Antrag des Bankrates Petra Tschudin, zurzeit stellvertretendes Mitglied des Direktoriums.
Sie übernehme per 1. Oktober 2024 die Leitung des III. Departements in Zürich.
Damit hat das Dreier-Führungsgremium wieder eine Frau an Bord.
Weggang wegen Entscheid
Der neue SNB-Präsident Schlegel trat 2003 in die Nationalbank ein.
Per 1. September 2018 hatte ihn der Bundesrat zum stellvertretenden Direktoriumsmitglied ernannt.
Und per 1. August 2022 wählte der Bundesrat dann Schlegel zum Vizepräsidenten des Direktoriums, was aber zur Folge hatte, dass sich die einzige Frau damals in dem Gremium nach einer anderen Stelle umschaute, weil Andrea Maechler keine Chancen mehr auf die Chefstelle hatte, wie muula.ch berichtete.
Der Bundesrat wählt ja meistens die risikolose Alternative unter allen Möglichkeiten aus.
26.06.2024/kut.