Schweizer Online-Shops schummeln beim Wiegen

Online-Einkauf mit dem Handy und die Lieferung dazu
Die Lieferungen von Online-Bestellungen entsprechen oftmals nicht dem Gesetz. (Bild: M. Hassan / pixabay)

Kontrollen des Bundes und der Kantone ergaben, dass Online-Shops nicht immer korrekt agieren. Die Beamten stiessen auf drei Probleme.

Beim Verkauf von Lebensmitteln müssen Geschäfte besondere Sorgfalt walten lassen, dass die Verkaufsmengen auch korrekt sind.

Dies gilt auch für Online-Verkäufe, doch da gibt es nicht selten Mängel, wie die Schweizer Behörde für das Eichwesen, das Eidgenössisches Institut für Metrologie Metas, am heutigen Dienstag bekanntgab.

Testkäufe vielen negativ auf

Demnach kontrollierten die Eichmeister mittels Stichprobenprüfungen im vergangenen Jahr, ob beim Verkauf von Lebensmitteln in Online-Shops die Mengenangabeverordnung eingehalten werde, hiess es.

Das Metas habe die im Auftrag der kantonalen Aufsichtsbehörden und der Aufsichtsbehörde des Fürstentums Liechtenstein durchgeführten Kontrollen dafür koordiniert.

Und siehe da, bei 1122 Mengenangaben in 206 verschiedenen Online-Shops ging einiges schief.

Zudem führten die Beamten 699 Testkäufe um Fleischwaren, Früchte, Gemüse, Molkerei- und Käseprodukte sowie Getreide, Teigwaren, Flüssigkeiten und Bäckerei- und Konditoreiprodukte durch, die auch nicht alle zufriedenstellend verliefen.

Falsche Abkürzung

Die Beamten führten die Kontrollen in nationalen, also landesweiten, und lokalen, also hauptsächlich auf einen Kanton fokussierten, Online-Shops durch.

Mehr als 80 Prozent der Kontrollen wurden in regionalen Online-Shops durchgeführt, weil Vorrecherchen des Metas ergeben hatten, dass die nationalen Shops die Anforderungen an die Mengenangaben bereits gut kennen und entsprechend umsetzen würden.

Bei der Überprüfung von 1122 Mengenangaben im Internet waren 17,9 Prozent der Angaben nicht konform, fanden die Messbeamten laut ihrem Tätigkeitsbericht 2023.

Eine weit verbreitete Nichtkonformität war dabei die falsche Abkürzung für die Einheit Gramm.

Das korrekte Kurzzeichen ist «g», in 6,7 Prozent der überprüften Mengenangaben wurde das falsch benutzte Kurzzeichen «gr» verwendet.

Gewicht nicht angegeben

Ohne Berücksichtigung dieser Lappalie sank die Beanstandungsquote aber bloss auf 11,2 Prozent. Dabei wurden die meisten Vorkommnisse mit 13,7 Prozent in lokalen Online-Shops entdeckt, während 2,1 Prozent in nationalen Shops festgestellt wurden.

Die meisten Verstösse der unkorrekten Mengenangaben im Internet bestanden darin, dass keine Mengenangaben gemacht wurden, dass eine Stückzahl angegeben wurde, obwohl ein Gewicht hätte angegeben werden müssen, oder dass nur eine ungefähre Menge angegeben wurde.

Von den 206 überprüften Online-Shops wiesen 56 beziehungsweise 27,2 Prozent einen oder mehrere dieser Verstösse auf, teilte Metas weiter mit.

Rund 30 Prozent der lokalen Shops und 10 Prozent der nationalen Shops agierten in der Schweiz demnach nicht korrekt, was doch hohe Zahlen für ein Land, wie die Schweiz, darstellen dürfte.

Verpackung mitgewogen

Die aus den Testkäufen in lokalen Online-Shops kontrollierten Produkte wiesen eine höhere Quote bei Unterfüllungen auf als die Produkte in nationalen Shops, hiess es.

Als Gründe für Unterfüllungen fanden die Beamten, dass die angegebenen Mengen nicht eingehalten, die tolerierten Minusabweichungen überschritten und das Nettoverkaufsprinzips (Gewicht ohne Verpackungsmaterial) nicht eingehalten worden waren.

Bei Fleisch, Wurst, Käse & Co. fällt dies vielleicht nicht so stark ins Gewicht. Doch bestellen Schweizer Kunden online etwa Beluga-Kaviar, und es fehlt da ein Gramm, dann haut das richtig rein.

Weitere Missstände vor Ort

Die Schweizer Eichmeister gaben sich damit aber bei ihren Kontrollen immer noch nicht zufrieden und gingen den Online-Geschäften auch physisch auf den Laib.

Bei 86,4 Prozent der 206 kontrollierten Online-Shops führten die Beamten auch im physischen Geschäft oder am Ort der Produktion oder der Verpackung ihre Kontrollen durch.

Neben den gefundenen Beanstandungen, welche die korrekten Angaben und die Liefermengen betrafen, wurden sie dabei gleich nochmals fündig.

Warnung an Betroffene

In 22,5 Prozent der Fälle war nämlich gar kein geeichtes Messmittel vorhanden. In einigen Fällen war das angetroffene Messmittel zwar eichfähig, verfügte aber nicht über eine gültige Eichung.

Und in 17,0 Prozent der physischen Kontrollen war das Messmittel überhaupt nicht für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet.

Insgesamt zeigte sich die Behörde trotz der Mängel mit Bezeichnungen, Unterfüllmengen und ungeeigneten Waagen mit dem Schweizer Wiegen zwar zufrieden.

Wo Missstände gefunden wurden, werde nun mit Nachkontrollen reagiert, hiess es allerdings warnend. Allerdings sind auch die Konsumenten gefordert und sollten im Falle eines Falles ihre Online-Lieferungen beanstanden.

07.05.2024/kut.

Schweizer Online-Shops schummeln beim Wiegen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert