Die Schweizer Banken begrüssen es zwar, stark überschuldeten Privatpersonen eine wirtschaftliche Perspektive zu bieten. Einen Gesetzentwurf zum Schuldenerlass lehnen die Geldhäuser jedoch ab.
Die Schweizer Banken haben sich negativ zur Anpassung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs geäussert.
Die Schweizerische Bankiergesellschaft SBVg, die Interessenvertretung der Geldhäuser des Landes, befürworte zwar die Absicht der Vorlage, das Sanierungsverfahren dahingehend zu ändern, dass überschuldete Privatpersonen eine Chance auf wirtschaftliche Wiedereingliederung bekommen sollen, hiess es in einer Mitteilung.
Voraussetzungen zu einfach
Allerdings weite die Vorlage den Anwendungsbereich übermässig aus und schmälere die Rechte von Gläubigern wesentlich, kritisierte der Interessenverband.
Konkret stören sich die Schweizer Banker daran, dass die Vorlage weitergehe, als die von den Motionären angestrebte Zielgruppe «von Personen ohne konkrete Aussicht auf Schuldentilgung» und der Entwurf setze auch bloss eine «dauernde Zahlungsunfähigkeit» der Schuldner voraus.
Unklare Begriffe
Es würden zudem teure und komplexe Zusatzverfahren eingeführt, wobei nicht klar sei, wie der Wechsel etwa zwischen vereinfachtem Nachlassverfahren, der Sanierung im Konkurs von Privaten oder der einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung funktioniere.
Obendrein monierte die von den zwei Grossbanken UBS und Credit Suisse dominierte Organisation, dass die Voraussetzungen für die Einleitung der Verfahren mit viel zu unbestimmten Begriffen umschrieben seien.
All dies führt zur Überzeugung, dass die aktuelle Vorlage nicht befrieden mag, so die Banker. Es besteht demnach ein «grösserer Überarbeitungsbedarf» der Vorlage.
Weniger Krankheitskosten
Auf der anderen Seite konnte die Öffentlichkeit etwa unlängst im Schweizer Strassenmagazin «Surprise» lesen, wie hoffnungsvoll doch das neue Gesetz und die damit verbundene Aussicht auf Schuldenerlass seien. «Der Staat und die Wirtschaft werden profitieren», sagte der Geschäftsführer des Dachverbandes der Schuldenberatungen Schweiz, Pascal Pfister, dem Blatt.
Viele würden die zweite Chance nutzen und wieder konsumieren sowie vermutlich weniger Gesundheitskosten verursachen, hiess es.
Licht am Ende des Tunnels
Es brauche für die Betroffenen eine Aussicht, also einen Neustart, weil die Perspektivlosigkeit von besonders überschuldeten Personen problematisch sei.
Das Verfahren wolle sich ohnehin niemand freiwillig antun, betonte Pfister. Schliesslich würde der Lohn über vier Jahre lang auf das betreibungsrechtliche Minimum im Monat von rund 1200 Franken plus Miete und Krankenkasse gepfändet.
«Da müssen sie ein rigides Budget einhalten und sehr diszipliniert sein», erklärte der 46-Jährige weiter. Ausserdem dürften die Betroffenen keine neuen Schulden in dieser Zeit machen.
Überzeugung der Banker
Es sei eine Win-Win-Situation für die Betroffenen und die Allgemeinheit, führte der Dachverband obendrein aus. Offenbar muss die Organisation aber die Schweizer Banken noch von dem Vorhaben überzeugen.
29.09.2022/kut.