Schweizer Banken greifen heimlich anderes Land an

Die Schweiz will sich am Finanzplatz Luxemburg wieder rächen. (Bild: Felix Wolf / pixabay)

Die Schweizer Banken wollen Geschäft, das sie einst verloren haben, wieder zurückholen. Dafür scheuen sie keine Mühen und schauen doch für sich.

Der Titel des Schreibens klingt völlig harmlos, aber der Brief hat es in sich.

«Stellungnahme zur Änderung der Kollektivanlageverordnung» lautet die Headline des Schriftstücks an das Eidgenössische Finanzdepartement EFD, welches die Schweizer Banken über ihr Sprachrohr, der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg, geschickt haben.

Finanzplatz stärken

Doch die unscheinbare Bezeichnung des Papiers darf nicht über die Brisanz hinwegtäuschen, denn das Schreiben ist eigentlich eine Kriegserklärung.

Die Vorlage betrifft eine für den Fonds- und Finanzplatz Schweiz wichtige Thematik, beginnt es sogleich.

Geschäfte, die nämlich nach Luxemburg abgewandert sind, sollen mit der sogenannten L-QIF-Vorlage wieder in die Schweiz zurückgeholt werden.

«Die Vorlage soll weiter die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes und dessen Innovationskraft stärken», hiess es von der SBVg wörtlich.

Anpassungen nötig

Das Parlament solle daher – entgegen den Vorgaben des Bundesrates – die Verordnung zumindest so ausgestalten, dass die Rechtslage so gut und flexibel wie jene in Luxemburg sei, forderten die Schweizer Banker um UBS, Credit Suisse, ZKB, Raiffeisen & Co.

Mit der Vorlage sei dieses Vorhaben aber in keinster Weise erfüllt, mahnen sie, und fordern Anpassungen.

Nicht übertreiben

Zunächst enthält die Vorlage sogar zahlreiche Bestimmungen, die nicht nur auf die L-QIF-Vorlage beschränkt seien, sondern überraschend für alle Fonds und Depotbanken der Schweiz gelten sollen. Dies schmeckt der SBVg gar nicht.

Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Banken wäre in Europa erheblich beeinträchtig, warnen die Schweizer Kreditinstitute, falls das Ganze so umgesetzt würde.

Eigentlich hätte die Schweizer Gesetzgebung gerade das EU-Recht erreichen sollen. Jedoch schoss die Vorlage darüber hinaus, was die Bankiervereinigung erstaunt.

Nur auf Schweiz achten

So sei sicherzustellen, dass etwa die Aufbewahrung des Fondsvermögens im Ausland nicht in den Geltungsbereich der Kollektivanlageverordnung falle. Es sei daher sicherzustellen, dass die neue Verordnung nicht darüber hinausgehe.

Neue Bestimmungen erschweren sogar massiv den Vertrieb, weil die Bestimmungen die detaillierte Kenntnis des tatsächlichen Anlegerkreises voraussetzen. Dies greife wesentlich in die etablierte Praxis ein, mahnten die Bankenvertreter.

Damit würden neue Pflichten nicht nur für die Depotbank, sondern auch für die Fondsleitung eingeführt, die erheblichen Mehraufwand und eine Abkehr von etablierten Prozessen entspreche, hiess es weiter.

Haftungen vermeiden

Spannend sind noch die rot-markierten Anpassungen, die muula.ch gefunden hat, weil sie zeigen, wie die Schweizer Banken denken. Einerseits wollen sie vermeiden, dass sie zusätzliche Haftungen erhalten. Der Satz, wonach sie Informationen zur angemessenen Beurteilung der Liquidität der Fonds haben müssen, soll also wegfallen. 

Andererseits wollen sie auch inhaltlich für die Fonds nicht verantwortlich sein. «Sie stellen sicher, dass bei der Ausführung der Effektenhandelsgeschäfte und sonstiger Transaktionen das bestmögliche Ergebnis in finanzieller, zeitlicher und qualitativer Hinsicht erreicht wird», soll die Schweiz besser streichen.

Auch die regelmässige Prüfung der Auswahl der Gegenparteien wollen die Banker vermeiden, obwohl dies eigentlich im Sinne der Qualität des Finanzplatzes ist.

Luxemburg kann lernen

Und liegt eine Schädigung von Anlegern vor, so soll selbstverständlich die Leitung des Fonds entschädigen. Der Satz soll neu aufgenommen werden, damit klar ist, wer im Falle eines Falles zahlt.

Letztlich muss Luxemburg die Kriegserklärung der Schweizer Banken nur genau studieren, um zu sehen, was den Schweizer Geldhäusern wichtig ist. Dann kann der luxemburgische Gesetzgeber genau im Gegenteil handeln und muss keine Konkurrenz aus der Schweiz fürchten.

22.12.2022/kut.

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