Schweiz staunt nur über Enteignung von Russen-Geld

Ein Blick auf Moskau und den Kreml
Die Schweiz hat eine klare Meinung zur Verwendung blockierter Vermögen Russlands. (Bild: G. Kalyushnyj / pixabay)

Eingefrorene Vermögen von Russen sollen vielerorts enteignet werden. Die Schweiz hält davon gar nichts.

Die eingefrorenen Gelder des russischen Staates und von russischen Personen sollen vielerorts zum Einsatz für die Ukraine freigegeben werden.

Doch die Schweiz hält dieses Vorgehen, selbst wenn es nur die Zinsen auf die Vermögenswerte betrifft, völlig illegitim.

Immunität des Staates

Dies gebe die Schweizer Rechtsordnung nicht her, hiess es stets. Doch selbst weitergehende Abklärungen bekräftigen dies.

So ergab eine interne Analyse des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco, dass etwa die in der Schweiz deponierten Guthaben einer Zentralbank durch die Vollstreckungsimmunität des Staatsvermögens geschützt seien, wie der «SonntagsBlick» unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz berichtete.

Es sei daher unklar, ob die Einziehung solcher Vermögenswerte der russischen Notenbank mit dem Völkerrecht vereinbar wäre, hiess es aus der Feder der Seco-Staatssekretärin Helene Budliger Artieda.

Keine Strafen

Der Einzug von Geldern russischer Privatpersonen, die immerhin von Oligarchen rund 7,4 Milliarden Franken auf Schweizer Bankkonten ausmachen, sei sogar noch schwieriger.

Die Sanktionsmassnahmen seien keine strafrechtlichen Massnahmen. Sie bedeuten eben nicht, dass eine Person oder eine Organisation eine Straftat begangen habe.

Anreiz beibehalten

Die Sanktionen sollen einen Staat dazu bewegen, etwa zum Völkerrecht zurückzukehren. Würden die festgesetzten Vermögen eingezogen, hätte der sanktionierte Staat auch gar keinen Anreiz mehr, sein Verhalten zu ändern, so die Einschätzung des Seco weiter.

«Letztlich könnte die Massnahme sogar eine kontraproduktive Wirkung haben», so die Einschätzung der Schweiz zur Beschlagnahmung von Vermögenswerten.

Kaum Handhabe

Generell wäre auch international die Verwendung solcher Russen-Gelder schwierig. Der Uno-Sicherheitsrat, der Reparationszahlungen verordnen könnte, dürfte am Vetorecht Russlands in einer solchen Frage scheitern.

Der Internationale Strafgerichtshof könnte nur über Einzelpersonen, aber nicht über Staaten urteilen. Insofern ist die Position der Schweiz klar und die heisst, Abwarten und Teetrinken.

Im offiziellen Jargon lautet dies: «Die Schweiz beobachte die Debatte genau».

25.03.2024/kut.

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