Wenn Firmen ihr Gewinnstreben übertreiben, kommt die Regulierungskeule. Die Schweiz passt Regeln wegen des Kabelsalats beim Apple-Konzern an.
«Mit Kabel aufladbare Funkanlagen, die im Markt verbreitet sind, müssen über einen USB-C-Anschluss aufgeladen werden können», so lautete das einfache Fazit der Schweiz am heutigen Mittwoch.
Der Bundesrat verordnete dem Land zudem, dass Hersteller von Sendeanlagen künftig Informationen zur Ladefunktion, zu den kompatiblen Ladenetzteilen sowie zum allenfalls beiliegenden Ladenetzteil sogar auf der Verpackung anzubringen haben.
Tablets, Kameras und E-Reader
Ab dem 1. Januar 2024 werden für Mobiltelefone und andere Funkanlagen einheitliche Ladeprotokolle und -schnittstellen im weit verbreiteten USB-C-Standard eingeführt, teilte der Bundesrat weiter mit.
Dies betreffe auch andere Geräte mit Funkteilen wie Tablets, Digitalkameras, Laptops und E-Reader, ja sogar Kopfhörer, führte die Landesregierung weiter aus.
Umweltverträglich agieren
Neu seien die Hersteller sogar verpflichtet, in ihren Sortimenten auch Geräte ohne Ladenetzteil anzubieten, hiess es zu den Neuregelungen.
Die vorliegende Lösung trage dazu bei, Elektronikabfälle, den Rohstoffbedarf und die CO2-Emissionen bei Herstellung, Transport und Entsorgung zu verringern.
Letztlich zeigt sich damit, dass die Schweiz den Firman damit analog zur EU ihr eigenes Geschäftsgebaren um die Ohren haut.
Apple liess Stromkabel weg
Der iPhone-Hersteller Apple hatte beispielsweise damit für Aufsehen gesorgt, dass er bei Modellwechseln immer wieder einen neuen Stecker verwendete, sodass die Kunden neue Ladekabel oder Ladegeräte beziehungsweise zusätzlich Adapter kaufen mussten.
Einmal war bei den neueren Modellen vom iPhone nicht mal mehr ein Anschluss für den Strom dabei, sodass die Kunden diesen Stecker zusätzlich kaufen mussten. Auf der Verpackung stand das aber nicht drauf.
Retourkutsche der Regierungen
Weltweit hatte dies zu Protesten geführt. Doch der iPhone-Konzern Apple macht ja, was er will beziehungsweise er optimiert seinen Gewinn. Das weggelassene Stromkabel hatte das Unternehmen mit kleineren Verpackungen und entsprechenden ökologischen Massnahmen begründet.
Klar hatte sich die Firma das Stromkabel und die Verpackung sowie viele Transportkosten gespart – bei gleichzeitigem Ausblick auf Mehrgeschäft mit den Anschlusssteckern.
Doch wenn solche Gier zu gross wird, kommt irgendwann die Retourkutsche und die Regulierung schlägt zu.
In Frankreich musste das entsprechende Modell beispielsweise kostenlos doch mit einem Netzstecker verkauft werden, was zu einer Anpassung der traditionell schönen Apple-iPhone-Verpackungen geführt hatte.
Kein Zusatzkauf nötig
Der Bundesrat legte nun für die Schweiz als Standard UBS-C fest. Damit können einerseits keine Anschluss-Änderungen mehr dazu führen, dass das ganze Land neue Kabel kaufen muss.
In vielen Schweizer Haushalten hatte dies zu Unmut geführt.
Andererseits ist mit dem Angebot, die Geräte auch ohne Ladesysteme anzubieten, dass man alte Ladeeinrichtungen künftig einfach bei einem neuen Gerät einsetzen kann.
In vielen Schweizer Haushalten stapeln sich ja ohnehin Ladegeräte.
Komplizierte Detailregeln
Für die Konzerne kommt hinzu, dass sie rechtskonform alle Informationen nicht nur in der Beschreibung der Smartphones irgendwo im Kleingedruckten angeben können, sondern den Konsumenten alles verständlich auch auf den Verpackungen erklären müssen.
Die Schweiz muss da die Massnahmen der EU nachvollziehen, sonst müssten Konzerne, wie Apple, für das kleine Land nochmals andere Regeln beachten.
Wenn die Gewinngier bei den Firmen aber zu gross wird, kann der Schuss eben auch nach hinten losgehen.
22.11.2023/kut.