Schweiz erhebt Tabaksteuer selbst ohne Tabak

Eine angezündete Zigarette
Eine Zigarette ist nicht gleich einer Zigarette. (Bild: R. Kunze / pixabay)

Zur Sanierung der Sozialwerke ist dem Schweizer Staat jedes Mittel recht. Bei der Tabaksteuer werden die Beamten beispielsweise kreativ.

Der Schweizer Staat gilt weithin nicht als geldgierig. Doch das stimmt nicht.

Wo die Beamten den Bürgern das Geld aus der Tasche ziehen können, tun sie es auch knallhart.

Trend zu Elektroautos

Das wurde unlängst schon bei der Besteuerung von Elektroautos deutlich. Weil immer mehr ökologisch ausgerichtete Fahrzeuge in die Schweiz importiert werden, sanken die Einnahmen von der Fahrzeugsteuer.

Der Bundesrat weitete unter scheinheiligen Begründungen einfach das Gesetz aus, wie muula.ch berichtete, und schon sprudeln die Steuereinnahmen bei Autoimporten wieder.

Anpassen der Definitionen

Nun ist diese Woche ein neues Beispiel aufgetaucht.

Die Beamten des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG gaben «Information zur Änderung und Ergänzung der Richtlinie R-120-3 Grenzüberschreitender Verkehr mit Tabak, Tabakfabrikaten und Ersatzprodukten» bekannt.

Wer sich das Dokument dann genauer anschaut, erschrickt, denn der Schweizer Staat verbiegt die Definitionen zur Steuerbemessung regelrecht.

Nicht einmal Anzünden nötig

Als Tabakfabrikate gelten Zigarren, Zigarillos und Zigaretten sowie Rauchtabak inklusive Tabakfabrikate zum Erhitzen, Wasserpfeifen-, Kau- oder Schnupftabak, wie es im Gesetz heisst.

Doch besteuert werden auch Ersatzprodukte, wie der Tabak oder die Tabakfabrikate, die sie ersetzen, erklärt das BAZG weiter.

Die Tabaksteuer fällt sogar auf Erzeugnisse an, die nicht oder nur teilweise aus Tabak bestehen, die aber wie Tabak oder Tabakfabrikate verwendet werden.

Die Abgaben wollen die Beamten auch, wenn die Erzeugnisse für den Verbrauch nicht einmal angezündet werden müssen.

Besteuerung an der Quelle

Es versteht sich dabei fast von selbst, dass die Hersteller und Importeure die Steuer schulden, denn dies ist für den Staat die einfachste Erhebungsmethode.

Man stelle sich nur einmal vor, wenn die Raucher diese Verbrauchssteuer abführen müssten.

Der Staat schlägt direkt an der Quelle zu, um die Steuern zu sichern.

Jedes Mittel recht

Damit wird klar, dass der Schweizer Staat selbst synthetische Flüssigkeiten besteuert, die inhaliert werden, selbst wenn sie nicht einmal – wie bei Zigaretten oder Zigarren eigentlich üblich – angezündet werden müssen.

Das Geld geht zum Sozialwerk AHV und dort will sich der Bund bei der Finanzierung zurückziehen. Die Staatsdiener müssen daher schauen, dass dort die Einnahmen aus der Tabaksteuer nicht sinken.

Scheinheiligkeit sichtbar

Der Schweizer Staat ist genauso geldgierig wie andere Länder.

Geht irgendwo ein Steuersubstrat aufgrund Entwicklungen, wie bei mehr Elektroautos oder weniger Tabakrauchen, verloren, passen die Beamten rasch die Verordnungen an, damit ihre Einnahmen ja gesichert sind.

03.10.2024/kut.

Schweiz erhebt Tabaksteuer selbst ohne Tabak

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