
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat Anomalien im Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen gefunden. Doch die Probleme liegen teils noch viel tiefer.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK hat den Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen unter die Lupe genommen.
Wie so oft fanden die Prüfer zahlreiche Auffälligkeiten, die es künftig zu verbessern gilt.
Viel Geld wechselt die Taschen
2026 wird das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs 6,4 Milliarden Franken erreichen, was einer Zunahme von 227 Millionen gegenüber 2025 entspricht.
Der Anteil des Bundes daran wird sich auf 4,3 Milliarden Franken belaufen, jener der ressourcenstarken Kantone auf 2,1 Milliarden Franken.
Es geht also um viel Geld bei den jährlichen Prüfungen.
Rund 8 Millionen weniger
Die EFK pickte nun vier Kantone heraus und fand Anomalien in den Steuerdaten, wie die Behörde am heutigen Dienstag bekanntgab.
Bei den kantonalen Daten habe die EFK mehrere Anomalien ausfindig gemacht, darunter drei in zwei Kantonen, die zu korrigieren waren.
Im Kanton Thurgau führten zwei Anomalien im Zusammenhang mit dem Einkommen und dem Vermögen der natürlichen Personen dazu, dass der Betrag, den der Kanton für 2026 erhält, im Vergleich zur Erstmeldung ungefähr um 8 Millionen Franken tiefer ausfällt.
Hinsehen lohnt sich
Der Kanton Waadt wiederum hat sein Potenzial bezüglich des Vermögens der natürlichen Personen überschätzt, weshalb der Betrag, den er für 2026 erhält, ungefähr um 1 Million Franken steigt.
Berücksichtigt man diese Korrekturen bei der Berechnung des Finanzausgleichs, so zahlt der Bund 6 Millionen weniger, und die ressourcenstarken Kantone zahlen 4 Millionen weniger.
Es zeigt sich also, dass sich genaues Hinsehen bei der Milliardenumverteilung durchaus lohnt.
17 weitere Schwachstellen
Die EFK stellte zudem fest, dass die Definition des Ressourcenpotenzials im Falle der nicht definitiven Veranlagung von den vier geprüften Kantonen unterschiedlich angewendet werde und dass der Grenzwert, ab dem eine Anomalie als wesentlich angesehen wird, uneinheitlich war.
Zudem machten die Finanzprüfer des Bundes 17 weitere potenzielle Anomalien ausfindig, die jedoch nicht wesentlich seien oder keine Korrektur erforderten.
Aber immerhin war die Vorgehensweise in den ausgesuchten Kantonen Luzern, Schaffhausen, Thurgau und Waadt nicht korrekt.
Sparpotenzial von 100 Millionen
Doch die EFK fand noch etwas Auffälliges. Die Einkommen aus den Bezügen der 2. und 3. Säule fliessen nicht in die Berechnung des Finanzausgleichs ein, obwohl sie im Laufe der Jahre an Bedeutung gewonnen haben, kritisierte die EFK weiter.
Dieser Ausschluss scheint weder gesetzlich noch wirtschaftlich gesehen gerechtfertigt zu sein.
Eine Berücksichtigung dieser Einkommen für das Jahr 2026 würde die Ausgleichszahlungen um rund 100 Millionen Franken verringern, rechneten die Auditoren vor.
Insofern ist das Problem nicht von der Hand zu weisen und sollte künftig in die Berechnung einfliessen.
Oberamt reagiert pikiert
Die betroffenen Behörden, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung EFV selbst, waren über die vielen Empfehlungen der Finanzprüfer erstaunt.
Es habe auch diesmal Beanstandungen gegeben, was die Finanzprüfer in der Vergangenheit nicht moniert hätten, hiess es beispielsweise in der Stellungnahme.
Insofern ist es auch gut, dass es nun eine Fachgruppe zur Qualitätssicherung gibt, die sich mit den Anmerkungen genau auseinandersetzt.
24.03.2026/kut.





