Neues Regelroulette im Neujahrszirkus

Eine Zahl 2024 zum neuen Jahr
Mit dem Jahreswechsel gibt es zahlreiche Neuerungen in der Schweiz. (Bild: B-inteligente / unsplash)

Mit dem Klang der Silvesterglocken begrüsst die Schweiz das neue Jahr. Und mit ihm kommen neue Regeln, die aber nicht nur negativ sind.

 Neues Jahr, neues Glück, so könnte man die Situation beschreiben. Nachdem der Silvesterkater verflogen ist und die Blicke wieder klarer werden, warten in der Schweiz zahlreiche Änderungen auf die Menschen und auf die Firmen.

Erhöhung bei Post und MwSt.

Von Verkehrsregeln über Steuervorschriften bis hin zur Vorsorge – das Jahr 2024 bringt eine Reihe von neuen Gesetzen, die das tägliche Leben in der Schweiz massgeblich beeinflussen.

Zunächst wären erst einmal Preiserhöhungen. So stieg ab 1.1. die Mehrwertsteuer beim Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent und beim reduzierten Satz von 2,5 auf 2,6 Prozent. Die Zusatzeinnahmen waren zur Sicherung der Altersvorsorge nötig und fliessen somit an die AHV.

Die Post erhöht auch wieder einmal das Porto. Noch nicht allzu lange ist es her, dass ein A-Post-Brief auf 1.10 Franken erhöht wurde. Nun geht es auf 1.20 Franken je A-Post-Brief.

Bei den B-Post-Briefen ist nun 1 Franken fällig, nach 90 Rappen bisher. Viele erinnern sich bestimmt noch, dass 1 Franken der Preis für einen A-Post-Brief war.

Tram und Serafe

Die ÖV-Preiserhöhungen um die Schweizerischen Bundesbahnen SBB und vieler Regionalbetriebe schlugen schon im Dezember zu. In Basel-Stadt kostet zum Beispiel seither eine Fahrt mit dem Tram nicht selten über zehn Prozent mehr. Das haut im neuen Jahr richtig rein.

Jeden Haushalt betreffen ab diesem Jahr auch praktisch ausnahmslos die Radio- und Fernsehabgaben, die Serafe, der Nachfolger der Billag, bisher gnädigerweise auf Gesuch für diejenigen erlassen hatte, die kein Radio oder keinen Fernseher hatten.

Ab 2024 ist damit Schluss und alle müssen bis auf wenige Ausnahmen für Sozialhilfeempfänger die Beiträge für die SRG & Co. bezahlen.

Hauspersonal mit mehr Lohn

Im Strassenverkehr kann die Polizei ab diesem Jahr auch selbständig einen Blut- und Urintest wegen des Verdachts auf Fahren unter Drogeneinfluss anordnen.

Wer also künftig zu tief ins Glass geschaut hat und trotzdem Auto fährt, kann nicht mehr darauf hoffen, dass ein gnädiger oder nicht verfügbarer Staatsanwalt hilft, denn dessen Bewilligung braucht es für die Ordnungshüter nicht mehr.

Für Hausangestellte hatte sich der Bundesrat unlängst auch gnädig gezeigt und deren Mindestlöhne ab Januar 2024 angehoben. Obwohl die Inflation im abgelaufenen Jahr ungefähr bei 1,3 bis 1,5 Prozent liegt, gab die Landesregierung für Hauspersonal eine Lohnerhöhung von 2,2 Prozent frei.

Eine ungelernte Kraft bekommt mit 19.95 also fast 20 Franken je Stunde.

USA als Nachzügler

Für Unternehmen gelten ab sofort die neuen Steuerregeln bei der OECD-Mindestbesteuerung, weil sie der Bundesrat trotz starker Kritik auf Anfang Jahr in Kraft gesetzt hat. Multinationale Konzerne mit einem Umsatz von jährlich 750 Millionen Euro oder mehr müssen unabhängig von ihrem Sitz-Staat mindestens 15 Prozent Steuern zahlen.

Das Schweizer Steuerdumping ist damit vorerst vorbei. Das Volk hatte der Änderung zugestimmt. Fast lustig ist allerdings, dass die USA die neue Mindeststeuer nicht umgesetzt haben, obwohl gerade die Demokraten sehr stark dafür plädiert hatten.

Mieten dürften steigen

Von steigenden Krankenkassenprämien und steigenden Energiekosten ab 2024 hat muula.ch zur Genüge berichtet.

Viele Menschen müssen bei beiden Kosten tiefer in die Taschen greifen. Dies könnte auch bei bestehenden Mietverhältnissen drohen, sofern der Vermieter den Mietzins noch nicht an den gestiegenen Hypothekarzins angepasst hat.

Höherer Zins im Obligatorium

Doch nicht alles ist negativ. Die Pensionen in der zweiten Säule (BVG) werden oftmals wegen der Teuerung angepasst. Dies hängt aber individuell von der Vorsorgeeinrichtung ab.

Beim BVG-Mindestzins gibt es jedenfalls mehr – dieser steigt um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent auf das Obligatorium. Zivildienstleistende erhalten die gleiche Entschädigung wie beim Militär. Damit verdienen Soldaten und Zivilschutzleistende gleich viel.

Entlastung für Firmen und Volk

Und Industrieprodukte können seit 1. Januar 2024 zollfrei in die Schweiz eingeführt werden, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco am heutigen Dienstag freudig mitteilte.

Unabhängig des Warenursprungs gebe es keine Zölle mehr auf die Einfuhr von Industrieprodukten und damit werde nach rund zehn Jahren an Vorbereitungsarbeiten eine für die Schweizer Wirtschaft bedeutsame handelspolitische Massnahme umgesetzt, hiess es weiter.

Die Aufhebung der Industriezölle stärke den Wirtschafts- sowie Industriestandort Schweiz, indem sie Unternehmen und Konsumenten finanziell und administrativ entlaste, führte das Seco weiter aus.

Viele Millionen gespart

Gestützt auf die Handelszahlen von 2016 entstünde ein Gesamtwohlfahrtsgewinn von rund 860 Millionen Franken, hiess es zu den positiven Wirkungen.

Dieser Effekt setzt sich aus den direkten Zolleinsparungen bei den Unternehmen im Umfang von damals ca. 490 Millionen Franken und Einsparungen von 100 Millionen Franken aufgrund von administrativen Entlastungen zusammen.

Hinzu kämen noch indirekte Effekte durch z.B. Produktivitätssteigerungen bei den Unternehmen von rund 270 Millionen Franken, rechnen die Seco-Experten vor.

Basierend auf den Schweizer Importen im Jahr 2022 belaufen sich die direkten Zolleinsparungen zwischenzeitlich sogar auf zirka 600 Millionen Franken. Kaum zu glauben, dass das Seco die Abschaffung einer Steuer so bejubelt.

Streit mit den USA

Von einer Massnahme, die ab sofort gilt, ist noch wenig an die Presse geraten. Es geht um lediglich 8 Dollar, aber die Schweiz riskiert wegen dieses Betrages einen Streit mit den USA.

Doch davon berichtet muula.ch bald.

02.01.2024/kut.

Neues Regelroulette im Neujahrszirkus

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert