Neue Hoffnungen für Gläubiger der Credit Suisse

Hautsitz der Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz
Die Gläubiger der Credit Suisse dürfen neue Hoffnung schöpfen. (Bild: muula.ch)

Das Bundesverwaltungsgericht erwägt einen Schritt zu mehr Transparenz beim Untergang der CS. Das könnte der Schweiz teuer zu stehen kommen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in St.Gallen scheint mehr Verständnis für die Investoren in die Krisenbank Credit Suisse (CS) aufzubringen.

Dies geht aus einem Pressebericht vom Dienstagabend hervor.

Erneute Wendung

Demnach sollen die Investoren, welche vor dem Gericht gegen die Wertloserklärung ihrer AT-1-Anleihen bei der CS klagen, auch Einsicht in mehr Dokumente zum Untergang der Grossbank erhalten, meldete die Nachrichtenagentur Reuters.

Das Gericht hatte bereits früher die Anordnungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma an die CS zur Entwertung der Bonds für die Kläger freigegeben.

Einblick in Dokumente

Nunmehr sollen sie auch Einblick in den Schriftverkehr zwischen der untergegangenen Bank und der Aufsichtsbehörde vor der Übernahme erhalten, hiess es.

Dies könnte der Schweiz teuer zu stehen kommen, denn der Entscheid der Finma ist stark umstritten, wie muula.ch bereits mehrfach berichtete.

Das Amt verteidigte mehrfach das Vorgehen. Doch nun könnte die Argumentation der Behörden gewisse Risse bekommen.

Die Bank, die sich gegenüber Reuters nicht zu dem Bericht äussern wollte, wehrte sich aber gegen den Publikations-Schritt, weil dadurch auch Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen preisgegeben würden.

Reuters lag der Schriftverkehr des Geldhauses mit dem Gericht vom 31. Mai 2023 vor.

Liquidität gewähren

Die Veröffentlichung weiterer Dokumente dürfte Gläubigern in die Hände spielen.

Daraus dürfte nämlich hervorgehen, wie stark sich die Bank gegen die von den Schweizer Behörden angeordneten Notübernahme durch die Konkurrentin UBS gewehrt hat und wie schlimm ihre Situation tatsächlich war.

Beobachter gehen davon aus, dass mit genügender Liquidität von der Schweizerischen Nationalbank SNB eine Notfusion der CS durch die UBS hätte verhindert werden können.

Jedoch wollten die Behörden eine Fusion der beiden Schweizer Grossbanken um jeden Preis, wie muula.ch bereits mehrfach berichtete.

Tausende Beschwerden

Die Finma hatte der UBS die Notübernahme aber noch versüsst und am 19. März 2023 die AT1-Anleihen der CS von rund 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt und die Krisenbank angewiesen, die Titel zu löschen. Das Geld landete dann zunächst bei der CS und mit dem Vollzug der Fusion bei der UBS.

Beim BVGer gingen daraufhin aber tausende Beschwerden gegen den Finma-Entscheid ein.

Mit der Nachricht entsteht nun auch neue Hoffnung für die Aktiengläubiger der CS, denn sie konnten über die Notfusion nicht abstimmen, obwohl dies ihr gutes Recht gewesen wäre.

Der Bund verhängte Notrecht und hebelte damit die Aktionärsrechte aus.

Falls nun brisante Details aus der Kommunikation der CS zur Finma herauskämen, dürften auch die Rechtsklagen gegen die Enteignung neuen Auftrieb erhalten.

03.10.2023/kut.

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