Manche Pensionäre können sich freuen

Ältere Menschen auf der Strasse in Genf
Manche Pensionäre erhalten einen Ausgleich für die Teuerung. (Bild: P. Leone / unsplash)

Einige Renten in der Beruflichen Vorsorge bekommen einen grossen Aufschlag. Bei realer Betrachtung ist es aber nicht immer genug.

Die Vorsorgeeinrichtungen in der Beruflichen Vorsorgen (BVG) müssen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise anpassen.

Eine erste Anpassung dieser BVG-Renten erfolgt nach drei Jahren.

Index gestiegen

Der Anpassungssatz für die seit 2020 laufenden Renten betrage nunmehr 6,0 Prozent. Dies teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV am heutigen Donnerstag überraschend mit.

Die Berechnung des Satzes basiere auf der Preisentwicklung zwischen September 2020 und September 2023 gemäss Index der Konsumentenpreise. Dieser stünde nunmehr bei 106,31 Prozent, hiess es weiter.

Nur Ausgleich für Verlust

Ob dies wirklich eine Entlastung der Pensionäre im Einzelfall darstellt, hängt stark davon ab, wie der Warenkorb der Betroffenen aussieht.

Konsumieren die Betroffenen mehr Produkte, deren Preisentwicklung unter 6 Prozent lag, gewinnen sie etwas und können sich tatsächlich freuen.

Konsumieren sie Waren und Dienstleistungen, die in den vergangenen Jahren um mehr als den Erhöhungsbetrag teurer geworden sind, verlieren sie.

Und konsumieren sie genau den statistischen Warenkorb, erhalten sie in der zweiten Säule lediglich den Ausgleich, was die Rentner an Kaufkraft verloren haben.

Andere müssen warten

Da AHV-Rentner im Jahr 2024 keine Erhöhung erhielten, gebe es auch keine nachfolgende Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten.

Dies bedeute für diese Renten, die vor 2020 entstanden seien, dass die nächste Anpassung der AHV-Renten abgewartet werden müssen und dies frühestens per 1. Januar 2025 erfolgen könnte.

Die Renten, für die das BVG keinen periodischen Teuerungsausgleich vorschreibt, erhalten von den Vorsorgeeinrichtungen aber eine Erhöhung, die sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Organisationen richtet.

Jahresrechnung wichtig

Das oberste Organ der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung entscheidet jährlich darüber, ob und in welchem Ausmass es die Renten erhöht.

Die Vorsorgeeinrichtung erläutert die Beschlüsse in ihrer Jahresrechnung oder in ihrem Jahresbericht.

Die Rentner im überobligatorischen Teil oder Pensionäre, die ihre Altersruhegelder später als 2020 zugesprochen bekommen haben, müssen also genau in die Jahresabschlüsse ihrer Vorsorgeeinrichtung schauen.

Vielleicht können sie sich dann auch freuen.

19.10.2023/kut.

Manche Pensionäre können sich freuen

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