Strafrechtsprofessor Mark Pieth äussert sich praktisch zu allen Korruptionsfällen. In einer Affäre gerät er aber nun selbst ins Rampenlicht.
Es gibt quasi kaum ein Medienthema um Korruption, Geldwäscherei und organisierte Kriminalität, bei dem sich der Schweizer Rechtswissenschaftler und Antikorruptionsexperte Mark Pieth nicht zu Wort melden würde.
Der eigentlich pensionierte Basler Strafrechtsexperte ist stets präsent, wenn es um den Weltfussballverband Fifa, die Umsetzung von Sanktionen gegen Russland oder um den Schweizer Finanzplatz mit Geldwäscherei geht.
Lauber im Schussfeld
Doch nun brodelt eine Schweizer Affäre mit Russland und den USA. Und dabei machte die «Neue Zürcher Zeitung» am heutigen Montag ein Detail publik, das für den emeritierten Rechtsprofessor unangenehm sein dürfte.
Die Rede ist von dem Fall Magnitsky und dem amerikanischen Investor Bill Browder, über den muula.ch bereits berichtete.
Die USA vermuten, dass die Schweizer Strafrechtsbehörden sich in dem Geldwäschereifall haben von den Russen einnehmen lassen und wollen etwa den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber mit Sanktionen belegen.
Doch Browder will zudem als Privatkläger vor Schweizer Gerichten auftreten, um die Rückgabe von Geldern an Russen zu verhindern, welche die Schweiz als unbelastet ansieht.
Browders Kampf vor Bundesgericht
Unter Beteiligung von Pieth gelang es auch, Browder als Privatkläger einzustufen. Doch später stellte die Schweizer Justiz fest, dass Browder und seine Ermitage Capital gar nicht geschädigt worden waren und damit seien sie laut Schweizer Recht auch nicht als Privatkläger zugelassen.
Investor Browder kämpft derzeit vor Bundesgericht, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werde.
Und genau dabei taucht ein Schreiben Pieth mit Briefkopf der juristischen Fakultät der Universität Basel auf, in dem sich der Strafrechtsprofessor bei der zuständigen Bundesanwältin bedankte, «Herrn Browder als Privatkläger anerkannt zu haben».
Teufel im Detail
Gegenüber der Zeitung erklärte Pieth, dass er nie ein Geheimnis aus seinem Engagement für den Investor gemacht habe, als ihn das Blatt mit der Frage konfrontiert, ob der renommierte Wissenschafter aus Basel gar nicht nur Experte, sondern sogar Beteiligter in dem Magnitsky-Verfahren sei und die Behörde nur aufgrund seiner Beteiligung quasi Browder als Privatkläger akzeptiert habe.
Pieth sei vermutlich einer der wenigen im Lande, die den Fall wirklich kennen und beurteilen könnten, hiess es weiter.
Die Bundesanwaltschaft strapaziere die Unterscheidung zwischen einem unmittelbaren und einem nur mittelbaren Schaden. «Ich halte das für eine windige, ultrajuristische enge Unterscheidung, die niemand versteht», erklärte der 70-jährige Pieth weiter.
Plötzliche Kehrtwende
Die Bundesanwaltschaft schrieb indes, dass der Strafrechtsprofessor Pieth in keiner Weise unabhängig und unparteiisch sei. Insofern erscheinen öffentliche Äusserungen, die Pieth zu der ganzen Angelegenheit vorgenommen hat, in anderem Licht.
Und Browder, der die Medien geschickt für sich vereinnahmt, machte gegenüber der Zürcher Zeitung geltend, dass die Russen illegale Razzien in seinem Büro vorgenommen, seine Unternehmen in Russland gestohlen, illegale Steuerrückerstattungen ausgezahlt und seinen Buchhalter Sergei Magnitsky ermordet hätten.
Strafrechtler Pieth ist der Ansicht, Browder habe Geld beim Betrug in Moskau verloren und daher einen Schaden erlitten. Die plötzliche Kehrtwende der Bundesanwaltschaft im Jahr 2021 sei daher eben nicht nachzuvollziehen.
Bilder als Beweise
Die USA machen jedenfalls bei der ganzen Angelegenheit in einem «Powerplay» den Einfluss der Russen auf die Schweizer Justiz geltend.
Dies zu widerlegen dürfte aber schwierig werden, denn die Bilder von zuständigen Schweizer Beamten bei russischen Jagdausflügen und gemütlichem Beisammensein in Russland gingen um die Welt.
14.08.2023/kut.