Kartellwächter kippen SRG-Deal mit Privatmedien

Wekogebäude
Die Weko sieht die SRG und die Privatmedien in Konkurrenz. (Bild: PD)

Die privaten Medienhäuser liessen ihre Meinung von der SRG kaufen, was schon ein Skandal war. Nun meldet auch die Weko ihre Bedenken dabei an.

Die SRG und die privaten Medienanbieter der Schweiz wollten angesichts der digitalen Transformation, schrumpfender Werbemärkte, zunehmender internationaler Konkurrenz und veränderter Nutzungsgewohnheiten einen ungewöhnlichen Deal schliessen.

Bestätigung eines illegalen Kartells

Die Privaten um CH-Media, NZZ-Gruppe, Ringier & Co. stellen sich dabei gegen die «Halbierungsinitiative», die im März 2026 vor das Volk kommt und bei deren Annahme der Staatssender SRG stark sparen müsste.

Im Gegenzug für die Ablehnung der Volksabstimmung würde sich die SRG aber besonders im Online-Bereich zurückziehen, was den Privatmedien zugute käme.

Die Vereinbarung, die monatelang verhandelt worden sei, erzeugte allerdings sofort den Anschein eines verbotenen Kartells, wie muula.ch berichtete.

Bedenken geäusserte nun auch das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko), wie der Verband Schweizer Medien VSM am heutigen Dienstag bekanntgab.

Sportrechte rücksichtsvoll kaufen

Besonders die Beschränkungen im Online-Angebot der SRG, wie die Zeichenbeschränkung auf 2400 Zeichen, und die Absprachen zur Sperrung von Inhalten für KI-Systeme sähen die Wettbewerbshüter kritisch.

Aber auch bei Sportübertragungen wollte sich die SRG auf Inhalte konzentrieren, welche die kommerziellen Anbieter nicht abdecken.

Bei der Auswahl von Rechten wollte der Staatssender zudem verstärkt Rücksicht auf private Anbieter nehmen, monierte die Weko in einem Zusatzdokument.

All solche Beschränkungen gehen aber so aus Kartellrecht nicht.

Direkte Konkurrenz

Zum Bedauern des VSM erachtete die Weko die meisten Bestimmungen zur Einschränkung der Online-Aktivitäten der SRG als kartellrechtlich bedenklich, erklärten die Verleger.

Die SRG nahm den Entscheid der Kartellwächter «zur Kenntnis».

Das Sekretariat gehe im Bereich Online-News sogar von einem direkten Konkurrenzverhältnis zwischen SRG und Privaten aus und sah eine Einschränkung der SRG in diesem Bereich als eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung an.

Private Medienhäuser hätten von einer Selbstbeschränkung der SRG insbesondere im Onlinebereich profitiert, hiess es.

Festhalten am Deal

Unstrittige Teile der Vereinbarung könnten zwar in Kraft treten. Die SRG und die Privatmedien dürften bei den kartellrechtlichen Bedenken sogar noch nachbessern, erklärte der VSM.

Kritik äusserten die Privatmedien an der Sichtweise, weil die Weko die Kräfte marktmächtiger, in verschiedenen Aspekten monopolistischer Big-Tech-Unternehmen um Google, Facebook, Open AI & Co. zu wenig berücksichtigt habe.

Die SRG und die Medienhäuser wollen nun erst einmal beraten, wie es weitergehen soll. Der Vertrag werde vorerst nicht gekündigt.

Supino gegen Vereibarung

An dem schmierigen Deal, bei dem sich die Privatmedien ihre Ablehnung zu einer einschneidenden Sparmassnahme beim Staatssender SRG quasi kaufen liessen, machte die TX Group nicht mit, obwohl das Medienhaus auch Mitglied des Verbandes ist.

TX-Group-Verleger Pietro Supino ahnte wohl gleich, dass eine solche Übereinkunft mit dem Aufteilen des Marktes ein Kartell ist.

«Liberale» Medien, wie die NZZ-Gruppe, fanden dagegen nichts Anrüchiges am Verlust ihrer Glaubwürdigkeit.

09.12.2025/kut.

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