Grossbank UBS muss Weiterzittern

Die UBS am Zürcher Paradeplatz
Die UBS muss in einem Rechtsstreit bangen. (Bild: muula.ch)

Die UBS ist bei einem Milliarden-Rechtsstreit in Frankreich in Berufung gegangen. Das Gericht macht einen taktischen Schritt.

Der Rechtsstreit der Grossbank UBS in Frankreich zieht sich schon seit über zehn Jahren hin und nun ist ein Ende absehbar.

Das Schweizer Geldhaus muss sich in Paris wegen Beihilfe zur rechtswidrigen Kundenanwerbung und Geldwäscherei vor Gericht verantworten.

Busse stört wenig

Der Fall ist nun wegen der Berufung der UBS bereits vor dem Obersten Gerichtshof Frankreichs hängig und am heutigen Mittwoch fand eine Anhörung zu dem spektakulären Rechtsfall statt. 

Die Grossbank war in zweiter Instanz zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro verurteilt worden, was sie aber nicht akzeptiert.

Die Busse ist eigentlich lächerlich, weil sie nur 3,75 Millionen Euro beträgt. Doch das Schweizer Kreditinstitut wehrt sich hauptsächlich gegen die Einziehung von 1 Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen Euro.

Diese musste die Bank bereits als Kaution überweisen. Insofern hätte Frankreich das Geld schon in der Tasche.

Letzte Chance für die Bank

Würde das Oberste Gericht Frankreichs das Urteil des Berufungsgerichts bemängeln, würde der Fall wieder an das Appellationsgericht zurücküberwiesen.

Würde die Kassationsbeschwerde der UBS allerdings abgewiesen, hätte die Bank auch vor der letzten Instanz in Frankreich verloren und das Geld wäre für die UBS futsch.

Die UBS war im Februar 2019 vom Pariser Strafgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäscherei zu einer Zahlung von 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden.

Entscheid im November

Das Berufungsgericht hatte den Betrag aber deutlich reduziert. Doch auch dies will die Schweizer Bank nicht hinnehmen. Sie vermutet ein politisches Verfahren. Für ihre französische Tochter, UBS France, hatte die Schweizer Bank den Schuldspruch aber akzeptiert.

Laut Angaben französischer Medien entscheidet das Oberste Gericht Frankreichs nunmehr am 15. November über die Beschwerde der Grossbank-Holding gegen das vorinstanzliche Urteil.

Die Richter lassen die UBS AG also noch etwas zappeln. Hinter den Kulissen dürfte es mit den Anwälten aber hoch hergehen.

27.09.2023/kut.

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