Die Postcom wollte Essenslieferungen als Postsendungen klassifizieren. Ein Gericht sieht das anders und brummt der Behörde enorme Kosten auf.
Liefert jemand eine Pizza zur Kundschaft, soll er eine postalische Tätigkeit ausüben. Dies sah jedenfalls die Schweizer Behörde Postcom so und erliess Verfügungen diesbezüglich.
Machtmissbrauch für Ideale
Der Fall, der von der linken alt SP-Ständerätin und SP-Vize Géraldine Savary vorangetrieben wurde, zeigt, zu welchem Unsinn eine neu geschaffene Behörde in der Lage ist und zu welchem Machtmissbrauch politische Ideale führen können.
Essenspakete mit kalten oder warmen Gerichten, deren endgültige Form die postalische Verarbeitung ermöglicht, erfüllten die Kriterien einer Postsendung, hatte das Amt einfach verfügt.
Für die Eigenschaft eines Pakets sei die Beschaffenheit des Inhalts nicht von Belang, führte Postcom zur Begründung gegen Uber Eats, eats.ch & Co. weiter aus.
Gewerkschaft im Hinterkopf?
Gemäss einer Feststellungsverfügung hätte sich etwa Uber Portier B.V., der Uber Eats betreibt, bei der PostCom registrieren müssen und würde damit als meldepflichtiger Anbieter der Postgesetzgebung unterliegen.
Meldepflichtige Anbieterinnen müssen insbesondere die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen gewährleisten, was die Gewerkschaften als eigentliches Ziel bei den neuartigen Plattform-Geschäftsmodellen offenbar verfolgen.
Das «SRF» hatte sich schon gefreut, dass Uber Eats mit seinen Kurieren einen Gesamtarbeitsvertrag aushandeln müsste.
Im Kern ging es aber um die Frage, ob Essenslieferungen dem Postgesetz unterstellt sind, beziehungsweise ob Essenslieferungen als Postsendungen und als das Anbieten von Postdiensten gelten.
Postgeheimnis bei Pizza?
Gegen dieses Unterfangen weigerten sich Lieferdienste nunmehr erfolgreich vor Gericht, wie aus den Urteilen von Uber Eats und der eats.ch GmbH von Anfang Januar 2024 hervorgeht, die nun publiziert worden sind.
Das Bundesverwaltungsgericht pfiff darin die Postcom mit ihrem Ansinnen zurück. Sowohl unter historischen Aspekten, als auch unter kartellrechtlichen Gedanken sei die Lieferung von Essen nicht als Postsendung zu klassifizieren, hiess es im Urteil.
Solche Pizzalieferungen mit Uber Eats & Co. würden auch nicht unter das Postgeheimnis fallen. Die Schweiz wäre sogar das erste Land, welches Essenslieferungen als Postsendungen um DHL, Fedex, DPD & Co. auffassen würde, schrieben die Richter klipp und klar weiter.
Keine Meldepflicht gegeben
«Somit steht fest, dass Essenslieferungen unter Berücksichtigung einer verfassungs- und gesetzeskonformen Interpretation des Postgesetzes nicht als Postsendungen zu qualifizieren sind, sondern vielmehr dem Waren- und Stückguttransport zuzurechnen sind», steht nunmehr in einem Urteil.
Im Ergebnis sei daher der objektive Geltungsbereich der Meldepflicht mangels Vorliegens von Postdiensten nicht eröffnet.
Fast 100.000 Franken für nichts
Das Gericht brummte der Behörde, die eigentlich in der Schweiz die Erfüllung des Grundauftrages bei der Post überwachen und damit schwierige Kompromisse bei der Schliessung von Postfilialen finden sollte, enorme Kosten auf.
Allein aus dem Urteil gegen die Postcom von Uber Eats, eats.ch & Co. entstehen 35.665 Franken und 51.306 Franken an Parteienentschädigung.
Interessant sind in diesem Zusammenhang die Medienmitteilungen der Behörde, die Uber Eats von Beginn an so darstellen, als würde die Firma eine postalische Tätigkeit ausüben und damit das Geschäftsmodell eigentlich vorverurteilen.
Innovationsfeindliches Vorgehen
Doch es zeigt sich, dass die linke Ex-Präsidentin der Behörde, die sich aufgrund einer Russland-Connection aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hat, wohl eigentlich Parteipolitik machen wollte. Es bleibt zu hoffen, dass Postcom die Urteile unter seiner neuen Leitung nicht weiterzieht. Ohnehin gibt es Tonnen an unnützen Strafbescheiden.
Die Steuerzahler haben bei den Gerichtsfällen mit der Parteienentschädigung das Nachsehen. Und Firmen mussten sich über Jahre bis weit nach oben gerichtlich wehren.
Innovationsfeindlicher geht es wohl kaum. Als hätte die Schweiz keine anderen Probleme.
14.01.2024/kut.