Ernst & Young versucht dem Wirecard-Tod zu entrinnen

Ein Gebäude mit dem Logo von Ernst & Young EY
Ernst & Young EY ist weltweit unter Druck. (Bild: S. Piper / unsplash)

Der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young ist weltweit stark unter Druck. Mit einer Umwandlung versucht die Firma, ihre Haut bei Wirecard zu retten.

Der Finanzplatz Schweiz dürfte zittern, wie es mit dem Wirtschaftsprüfer Ernst & Young weitergeht.

In der Schweiz gibt es eine Milliardenklage und auch die Amerikaner bringen die Prüfgesellschaft in Bredouille.

Viele Klagen gegen Prüfer

In Deutschland steckt Ernst & Young beziehungsweise EY tief in Problemen, weil die Wirtschaftsprüfer gegen Standesregeln verstiessen und im Wirecard-Skandal die Existenz von Milliarden Euro testierten, die es gar nicht gab.

Der Zahlungsdienstleister rutschte in die Insolvenz und die Aktien verloren ihre Werte.

Dazu formieren sich Rechtsklagen – ein Musterprozess steht bald an. Die Sicherheitsforderungen gegen die Prüfgesellschaft belaufen sich auf rund 350 Millionen Euro, wie das «Handelsblatt» in seiner Ausgabe vom heutigen Freitag berichtete.

Änderung der Haftung

Doch EY hat wohl schon für den Ernstfall vorgesorgt und versucht damit laut Prüfungs- und Rechtsexperten seinen Hals aus der Schlinge zu ziehen.

Die langjährige EY GmbH wurde zum 1. Februar 2024 in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt, womit sich die Haftungsregelungen deutlich änderten.

Mit dem «Kniff» separiert EY die Geschäfte um Strategie- und Steuerberatung sowie das Consulting stark von der Wirtschaftsprüfung.

Die vier Einheiten seien zu operativ eigenständigen Firmen umfirmiert und haften laut dem Blatt als Kommanditisten nur mit einem vergleichsweise kleinen Betrag.

Schnelle Verjährung

Das unbeschränkte Haftungsrisiko liegt in einer Kommanditgesellschaft beim Komplementär. EY gründete dazu eine Gesellschaft, die über kein operatives Geschäft verfügt.

Kurz nach der Umwandlung traten die drei Einheiten Strategie- und Steuerberatung sowie das Consulting aber sofort wieder aus der Kommanditgesellschaft aus und bekamen Vermögensgegenstände mit.

«Der Austritt hat zur Folge, dass sie nur noch fünf weitere Jahre haften müssen», schrieb das «Handelsblatt».

Ewig lange Rechtsstreite

Im Ernstfall stehen demnach nämlich nur noch die Vermögen und die Erträge der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Verfügung, weil diese Einheit als einzige in der Kommanditgesellschaft verblieben ist.

Schadensersatzprozesse & Co. dürften länger als fünf Jahre dauern – damit sind die anderen Geschäftsteile von EY voll aus der Haftung heraus.

Mit anderem Auditor vorsorgen

Gegen die Aushebelung des Gläubigerschutzes regt sich in Deutschland nun zwar Widerstand und die Gerichte müssen auch noch dies entscheiden.

Für den Schweizer Finanzplatz heisst dies, Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, und bevor die Probleme von Ernst & Young auch in der Schweiz grösser werden, sollten sich Firmen nach einem anderen Auditor umsehen.

Raiffeisen fällt rein

Besonders blöd ist es da für die Raiffeisen-Gruppe gelaufen.

Die zweitgrösste Bankengruppe der Schweiz entschied nämlich an ihrer jüngsten Generalversammlung, das Prüfmandat für Ernst & Young gleich für die nächsten drei Jahre zu vergeben.

Generalversammlung von Raiffeisen
Raiffeisen wählte den Abschlussprüfer Ernst & Young gleich für drei Jahren. (Bild: PD)

Das ist zwar sehr ungewöhnlich, denn normalerweise wird jährlich darüber abgestimmt.

UBS schmeisst PwC aus

Doch der clevere Wirtschaftsprüfer wird auf diesen längeren Zeitraum hingearbeitet haben, denn nachdem die Credit Suisse (CS) vom Markt verschwunden ist, hätte der Zweite im Markt sicher auf einen anderen Wirtschaftsprüfer setzen müssen als die Nummer eins, die UBS.

Die hat nach der Notfusion mit der CS aber vollständig Ernst & Young als Abschlussprüfer im Einsatz und schmiss PwC raus, wie muula.ch bereits über das Klumpenrisiko berichtete.

Raiffeisen kann nun bis zum Geschäftsjahr 2026 als zweiter im Markt nicht ohne Weiteres aus dem Ernst-&-Young-Mandat raus.

30.08.2024/kut.

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