Die PUK zum CS-Untergang wird schon zum Bettvorleger

Ein Tiger
Die PUK zur CS wird ein Bettvorleger aus Tigerfell – teuer, aber nutzlos. (Bild: JLG / pixabay)

Die PUK zum Untergang der Credit Suisse hat die erste Sitzung absolviert. Das Volk wird dabei für blöd verkauft – Hauptsache es zahlt.

Die Bundesversammlung hat am 8. Juni 2023 eine Parlamentarische Untersuchungskommission PUK zur Notfusion der Krisenbank Credit Suisse (CS) mit der UBS eingesetzt.

Die Personen wurden schon so geschickt gewählt, dass kaum etwas Gefährliches für den Finanzplatz Schweiz herauskommen kann, weil Juristen und Maschinenbauingenieure die komplexen Finanzvorgänge zur CS untersuchen sollen, geht es nun in eine neue Runde.

Verkleinerung des Auftrags

Nachdem bereits Mitte Juni zu einer konstituierenden Sitzung von PUK-Chefin Isabelle Chassot einen Maulkorb an alle Mitglieder verhängt, aber sonst nichts Substanzielles zum Inhalt gesagt hatte, geht es nun nach der ersten Sitzung fast noch schlimmer weiter.

Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt gab die Mitte-Politikerin aus dem Bundesamt für Kultur am Donnerstagabend in Bern nämlich bekannt, dass es die Hauptaufgabe der PUK sei, die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der Notfusion der CS mit der UBS zu untersuchen.

Es sei die Rechtmässigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit der Geschäftsführung der zuständigen Behörden und Organe im Kontext der CS-Krise zu untersuchen und den eidgenössischen Räten darüber Bericht zu erstatten, hiess es weiter.

Von lückenloser Aufklärung zum CS-Untergang ist schon keine Rede mehr. 

Aufpasser vom Bund

Aufgrund der weitreichenden Kompetenzen der PUK seien bei ihrer Untersuchung spezifische Verfahrenspflichten zu beachten, hiess es zudem.

Da es die erste PUK ist, die gestützt auf das 2003 in Kraft getretene Parlamentsgesetz tätig werde, habe sich das Gremium vertieft mit dem nun geltenden Recht befasst, erklärte Juristin Chassot weiter.

Leser dieser Passagen werden den Eindruck nicht los, dass die PUK-Chefin und ihr Aufpasser vom Bund, der Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer, schon dafür sorgen werden, dass nicht zu tief gegraben wird.

Immer nur Schweigepflichten

Die Informationsgrundlagen der PUK umfassten grossmehrheitlich vertraulich und teilweise auch geheim klassifizierte Informationen und Dokumente, erklärte die Präsidentin der Kommission weiter.

Mit ihrem verabschiedeten Konzept zur Informationssicherheit und zum Datenschutz regele daher die PUK ihre Massnahmen zum Schutz ihrer Informationsquellen und des Kommissionsgeheimnisses sowie der Einhaltung der Schweigepflicht.

In den genannten Richtlinien, die später noch publiziert würden, damit die Öffentlichkeit weiss, was sie nicht wissen darf, sei insbesondere festgehalten, welche generellen Aspekte Gegenstand einer öffentlichen Kommunikation sein könnten und über welche Inhalte die PUK während der Untersuchung nicht kommunizieren könne.

Volk darf nur zahlen

Die schützenswerten Interessen, die Chassot & Co. nun publiziert haben, klingen schon mal hart:

«Dazu gehören unter anderem der Quellenschutz, der Staatsschutz, der Personendatenschutz, der Schutz persönlicher Interessen, der Schutz des Interesses der Verwaltung, eingeleitete Entscheidprozesse zu Ende zu führen, sowie das Risiko eines Missbrauchs von Untersuchungsergebnissen der PUK. Die PUK trifft nötigenfalls entsprechende Massnahmen (bspw. Anonymisierung, teilweise oder vollständige Nichtveröffentlichung)», heisst es wörtlich im Konzept.

Von den schützenswerten Interessen der Steuerzahler, die nicht nur die Untersuchung, sondern auch noch die ganze Rechnung zum CS-Untergang bezahlen dürfen, ist aber keine Rede.

Auch ist nicht klar, warum die PUK zwischendurch nicht kommunizieren könne.

Sie will offenbar nicht. Dann sollte es Chassot eigentlich auch so formulieren.

Alles wird geheimgehalten

Einen Paragraphen aus dem Parlamentsgesetz hat Chassot auch schon mal zu ihren Gunsten ausgelegt.

Dort heisst es nämlich bloss: Über Akteneinsichtsgesuche entscheiden die Präsidentin oder der Präsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident der Untersuchungskommission.

Bei Chassot heisst es dagegen unter Berufung auf den gleichen Paragraphen:

«Aufgrund von Artikel 169 ParlG wird hingegen während der PUK-Untersuchung nicht kommuniziert über: Anhörungsteilnehmende und Auskunftspersonen, Inhalt der Befragung und Beratung, Dokumentationsbegehren, erhaltene Dokumente und Inhalt derselben sowie Sitzungsdaten und Sitzungsort».

Ihr Kommunikationskonzept sollte also Nicht-Kommunikationskonzept heissen.

50 Jahre lang als Verschlusssache

Sie will nämlich alles vor dem Volk geheim halten.

«Nach Abschluss der Untersuchung werden die Akten dem Bundesarchiv übergeben und unterliegen einer verlängerten Schutzfrist von in der Regel 50 Jahren», hiess es sogar weiter. Die 50 Jahre sind eigentlich nicht die Regel, sondern betreffen eigentlich nur bestimmte schutzwürdige Unterlagen, welche die Schweiz oder deren Beziehung zum Ausland gefährden könnten.

Erst werden also die PUK-Dokumente vor den Augen der Öffentlichkeit bis zum Abschluss der Untersuchung ferngehalten und dann werden sie für 50 Jahre im Bundesarchiv weggesperrt. 

Banales Konzept ausgebreitet

«Die PUK hat zudem die Etappierung ihrer Untersuchungsarbeit beraten und generell vier Phasen definiert. Nachdem sie in der ersten Phase die organisatorischen und inhaltlichen Grundlagen für ihre Arbeiten vorbereitet, steht in der zweiten Phase die Ausarbeitung des Untersuchungskonzepts an. In einer dritten Phase findet die Durchführung der Untersuchungsarbeiten, insbesondere die Anhörungen statt, bevor anschliessend die Redaktion des Berichtes erfolgt, der schliesslich den beiden Räten vorgelegt wird», erklärte Chassot weiter.

Man fragt sich, wie banal das Ganze noch werden soll, wenn eine PUK ja gar nicht anders als beschrieben vorgehen kann.

Weiteres Verpulvern von Geld

Konkret gehe es aber im Rahmen des Untersuchungskonzepts darum, den vom Parlament generell gehaltenen Auftrag zu konkretisieren und den Kreis der zu untersuchenden Akteure wie auch den Untersuchungszeitraum zu definieren. Das klingt doch schon mal schön nach Ausgrenzung von Wichtigem.

Das Parlament hat den Auftrag an die PUK bewusst so formuliert, dass alles Missstände auf den Tisch sollen und dafür viel Geld gesprochen. Die Juristen der PUK machen den Untersuchungsgegenstand schön klein – dann haben sie auch weniger Arbeit.

Nun verkommt nach der ersten offiziellen Sitzung in Bern die PUK schon zum Bettvorleger.

Von den fünf Millionen Franken, welche das Parlament für die Untersuchung gesprochen hat, haben die 14 Mitglieder aus der ganzen Schweiz schon Reisekosten und Tagessätze ausgegeben, ohne dass das Volk davon wirklich einen Nutzen hat.

14.07.2023/kut.

Die PUK zum CS-Untergang wird schon zum Bettvorleger

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