Die neuen Staatsfeinde der Schweiz

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Die Schweiz ist erst durch die Massnahmen des Bundesrates vom Ausland bedroht. (Bild: pixabay)

Die Schweiz denkt, mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS eine gute Lösung gefunden zu haben. Da dürfte sie falsch liegen. Der Sturm geht erst los.

Die Schweiz hat die kriselnde Grossbank Credit Suisse (CS) mit hohen rechtlichen Problemen an die Konkurrentin verkauft. Zwar könnte man sagen, die UBS sei selbst auf diese Idee gekommen. Aber das stimmt natürlich nicht.

Vielmehr hat die Schweiz so lange «Zugaben» zur CS beigegeben, bis die UBS «ja» zu dieser Elefantenhochzeit gesagt hat.

Doch dabei gingen zahlreiche Aspekte – offenbar in Eile – vergessen und dies bedeuten extreme rechtliche Risiken für den Staat.

Falschhandlungen der Finma?

Da wären zunächst die neuen Staatsfeinde der Schweiz, wie Pimco, Invesco & Co., die mit den Anleihen herbe Verluste von rund 17 Milliarden Dollar beziehungsweise 15,8 Milliarden Franken erlitten haben, weil die Finma die Papiere aus heiterem Himmel für wertlos erklärt hatte.

In den Anleiheprospekten stand offenbar wohl, dass die Aufsicht die Bond auf Null abschreiben könnte, aber nicht, dass dies vor dem haftenden Eigenkapital geschehen würde, wie auch muula.ch berichtete. Eine solche Vorgehensweise ist höchst ungewöhnlich.

Hinzu kommen die Beteuerungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma, dass die CS stets alle Kapitalanforderungen erfüllt habe – dies in beiderlei Hinblick auf Kapital- UND Liquiditätsanforderungen für systemrelevante Banken.

In vermeintlicher Ordnung

Auch eine Erklärung der Finma zu den Entwertungen der AT-1-Bonds macht die Sache nicht besser, weil es zeigt, dass die Massnahme abenteuerlich war, und es viel Klärungsbedarf gibt.

Die Aufsichtsbehörde trägt ohnehin eine Mitschuld an der ganzen Misere, weil sie die Aufsicht über die Credit Suisse nicht ordnungsgemäss gemacht hat. Andernfalls wäre die Schweiz ja nicht in dieser Situation.

Allianz-Tochter betroffen

Bei den Betroffenen, die nun Wut auf die Schweiz haben, gingen etwa beim Kapitalanleger des Versicherungsriesen Allianz, Pimco, durch die Finma-Entwertung laut einer Meldung von «Bloomberg» rund 807 Millionen Dollar verloren.

Der unabhängige US-Vermögensverwalter Invesco hat rund 370 Millionen Dollar in den Sand gesetzt. Blackrock, der grösste Vermögensverwalter der Welt, bleibt auf einem Verlust von 113 Millionen Dollar sitzen.

All diese Firmen müssen gegen die Schweiz klagen, weil sonst ihre Eigentümer beziehungsweise ihre Aktionäre sagen könne, dass sie nicht alles getan haben, die anvertrauten Gelder sorgfältig anzulegen. Sie haben auch gar keine andere Chance, etwas Geld zurückzuerhalten.

Insofern kommen auf die Schweiz zahlreiche Rechtsstreitigkeiten hinzu.

Grundrechte entwertet

Auch muss sich die Schweiz rechtlich gefallen lassen, dass der ganze Deal überprüft wird.

Sowohl die Enteignung der Aktionäre von CS ist fragwürdig, als auch die Verletzung der Mitbestimmungsrechte der Aktionäre der UBS.

Der genaue Deal ist sogar unklar, weil UBS andere Angaben zur Haftungshöhe des Bundes macht als das Finanzministerium. Von der Webseite der Eidgenossenschaft sind auch die Dokumente, wie jene zu den «Fragen-und-Antworten» verschwunden, was weitere Fragen aufwirft.

Sammelklagen lassen also grüssen.

Verteidigung notwendig

Der Bund berief sich auf die Verfassungsparagrafen 184 und 185 jeweils der dritten Absätze. Die Passagen klingen doch sehr abenteuerlich gedehnt.

«Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert, kann der Bund Verordnungen und Verfügungen erlassen» heisst die eine Passage bei den Beziehungen zum Ausland.

Dies ist insofern heikel, als sowohl die Schweizerische Nationalbank SNB, wie muula.ch berichtete, und auch Finanzministerin Karin Keller-Sutter in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» vom heutigen Samstag versicherten, dass es keinen Druck aus dem Ausland auf die Schweiz gegeben habe.

Insofern kann die Schweiz ja auch kein Interesse gewahrt haben.

Gleichzeitig sprachen aber merkwürdigerweise sowohl Bundespräsident Alain Berset als auch Keller-Sutter immer wieder an der historischen Medienkonferenz vom vergangenen Sonntag, die muula.ch live übertragen hatte, direkt auf Englisch, obwohl dies keine Landessprache der Schweiz ist.

Aufstände in der Schweiz

Und auch die andere Passage des Notrechts klingt aberwitzig, weil es den Verteidigungsparagrafen der Schweiz mit der inneren und äusseren Sicherheit betrifft, den Keller-Sutter anwenden will.

«Der Bundesrat kann, unmittelbar gestützt auf diesen Artikel, Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen», lautet die Zauberformel.

Es müssen also schon Unruhen oder ein Angriff vom Ausland unmittelbar bevorgestanden haben. Das war aber auch überhaupt nicht der Fall gewesen. Die Behörden hörten da offenbar das Gras wachsen.

Viele Widersprüche

Und letztlich verstrickt sich auch die Finanzministerin Keller-Sutter immer mehr in Widersprüche.

Sie behauptet allen Ernstes in dem Interview, dass die «Too Big To Fail»-Regulierung in der Praxis nicht ohne Weiteres auf systemrelevante Banken anwendbar sei, ohne beträchtliche volkswirtschaftliche Schäden anzurichten, ohne es aber überhaupt ausprobiert zu haben.

Möglicherweise sind die volkswirtschaftlichen Schäden erst durch die Hau-Ruck-Aktion entstanden.

Rücktritt zu erwarten

Und bei der Schaffung genau dieser Regulierung war die St. Galler Ständerätin aber stets anderer Meinung gewesen und hat für die Grossbanken alles getan, dass sie keine so strenge Regulierung aufgedrückt bekamen.

Es würde bei so viel Verständnis für die Finanzwirtschaft und so wenig Verständnis für das Volk sowie der nun zwangsweise anstehenden Rechtsklagen nicht wundern, wenn sie bald zurücktreten und ein Verwaltungsratsmandat in einem grossen Kreditinstitut annehmen wird.

Vielleicht ist das dann der volkswirtschaftliche Schaden.

Dem Volk wird dann auch klar, wer der wahre Staatsfeind ist.

25.03.2023/kut.

Die neuen Staatsfeinde der Schweiz

One thought on “Die neuen Staatsfeinde der Schweiz

  • Mai 8, 2023 at 5:23 am
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