Bundesrat verfällt dem Mikro-Management

""
Der Bundesrat scheint die Orientierung verloren zu haben. (Bild. G. Altmann / pixabay)

Die Schweiz hat Notrecht verhängt und die Credit Suisse an die UBS verscherbelt. Nun greift der Bund weiter in das Geschehen ein.

Man könnte fast meinen, die Schweizer Regierung hat völlig die Orientierung verloren. Erst wendet sie Notrecht an und enteignet Aktionäre. Dann entwertet sie Anleihen und die öffentliche Hand darf sich auf Klagen «freuen».

Dann nimmt die Schweiz 209 Milliarden Franken in die Hand und garantiert quasi die Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS.

Und nun gefällt ihr das Konstrukt immer noch nicht und erlässt weitere Anweisungen.

Systemrelevante Banken betroffen

Der Bundesrat habe Entscheide zu variablen Vergütungen bei der CS getroffen, teilte die Administration in Bern am Dienstagabend mit.

Das Bankengesetz schreibe in Artikel 10a vor, dass der Bundesrat auch Massnahmen im Bereich der Vergütungen anordnet, wenn einer systemrelevanten Bank direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gewährt werde.

Die Schweizer Regierung habe daher die Boni-Auszahlungen bei der Grossbank CS sistiert. Die Einschränkungen beträfen bereits zugesicherte, aber aufgeschobene Vergütungen bis zum Jahr 2022, hiess es weiter.

Aktienoptionen einbehalten

Aufgeschobene variable Vergütungen sind variable Lohnbestandteile, die ebenfalls zugesichert, aber erst künftig ausbezahlt werden, zum Beispiel Aktienansprüche.

Der Bundesrat verzichtet aber merkwürdigerweise nunmehr «aus Gründen der Rechtssicherheit» darauf, bereits zugesicherte und sofort ausbezahlte variable Vergütungen an CS-Mitarbeitende für das Geschäftsjahr 2022 rückwirkend zu verbieten.

Per Notrecht wäre dies sicher auch einfach möglich. Doch es gelte aber auch zu verhindern, dass Mitarbeitende getroffen würden, welche die Krise der Grossbank nicht selbst verursacht hätten, teilte der Bundesrat diesbezüglich mit.

Jeden Spezialfall regeln

Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), ihm weitere Massnahmen zur variablen Vergütung für die Geschäftsjahre bis 2022 und folgende vorzuschlagen.

Es zeigt sich, dass der Bundesrat nun ins Mikromanagement bei der Transaktion verfällt und offenbar jeglichen Spezialfall unter die Lupe zu nehmen scheint.

Eigentlich hätte die Grossbank UBS, welche die CS übernimmt, einen Anreiz, möglichst viel Geld in der CS-Gruppe zu erhalten. Daher werden die Übernehmer ohnehin alles tun, um ein Aussaugen der Firmen bis zum Closing zu verhindern.

UBS muss zittern

Eventuell sollte der Bundesrat aber auch die Boni der UBS schon mal in den Fokus nehmen, denn dieses Geldhaus erhält ja auch indirekte Staatshilfe.

Jedenfalls kann sich die Chefetage der UBS, wie sie mit dem jüngsten Entscheid des Schweizer Bundesrates eindrücklich sieht, schon mal darauf vorbereiten, wie ihr künftig die Politik bei jedem grösseren Entscheid hineinreden wird.

21.03.2023/kut.

Bundesrat verfällt dem Mikro-Management

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert