Bundesgericht stärkt Rechte von Vermietern

Ein Appartement-Haus mit vielen bunten Lichtern
Vermieter von Wohnungen dürfen die Miete nach Renovationen durchaus stärker erhöhen. (Bild: P. Blanche / pixabay)

Mieterhöhungen nach Renovationen führen oft zu Streit unter Mietparteien. Das Bundesgericht stellt die korrekte Vorgehensweise nun aber klar.

Das Bundesgericht hat sich ein Stück weit auf die Seite von Vermietern gestellt.

Die höchsten Richter der Schweiz hiessen eine Beschwerde gut, bei der es um eine Mietzinserhöhung nach einer Wohnungssanierung ging.

Kantonsgericht mit 80 Franken

Die Vermieterin einer Genfer Wohnung teilte den Mietern nach einer Sanierung eine Erhöhung des Mietzinses von bisher 905 Franken auf neu 1420 Franken mit.

Das von den Mietern angerufene Mietgericht kam zum Schluss, dass eine Erhöhung des Mietzinses aufgrund des wertvermehrenden Anteils an den Investitionen (50 Prozent der gesamten Renovationskosten) auf 1117 Franken gerechtfertigt sei.

Das Kantonsgericht des Kantons Genf legte die zulässige Miete aufgrund seiner eigenen Berechnungen jedoch auf monatlich 985 Franken fest.

Aufschlag von 23 Prozent ok

Genau dagegen zog die Vermieterin vor Bundesgericht, das ihr Recht gab, wie das Bundesgericht am heutigen Dienstag bekanntgab.

Die Richter legten den zulässigen Mietzins wie das Mietgericht auf monatlich 1’117 Franken (ohne Nebenkosten) fest.

Damit stieg der Mietzins gegenüber der ursprünglichen Mietforderung um rund 23 Prozent.

Neues Verfahren missachtet

Zu beanstanden sei abgesehen von einem Rechnungsfehler zunächst die vom Kantonsgericht vorgenommene Ermittlung des zulässigen Ertrags aus den wertvermehrenden Investitionen, hiess es.

Das Kantonsgericht habe eine alte Berechnungsgrundlage verwendet. 

Gemäss der 2020 geänderten Praxis sei nunmehr ein Nettoertrag zulässig, der den Referenzzinssatz um 2 Prozent übersteigt, solange der Referenzzinssatz 2 Prozent oder weniger betrage, beanstandeten die höchsten Richter der Schweiz.

Es zeigt sich, wie schlecht so manches Kantonsgericht durchaus arbeiten kann.

Anreize zum Unterhalt

Gemäss Bundesgericht ist auf dieser Basis ein monatlicher Mietzins von 1’117 Franken für eine 5-Zimmer-Wohnung in Genf nicht missbräuchlich.

Insbesondere entspreche es auch dem vom Gesetzgeber angestrebten Ziel, für Vermieter einen Anreiz zu schaffen, die Immobilie zu unterhalten und Renovationsarbeiten durchzuführen, mahnten die Bundesrichter.

Freud und Leid beieinander

Immer wieder gibt es Streit um Mieterhöhungen nach Renovationen.

Gerade in Basel ist dies ein grosser Streitpunkt mit einem neuen Mietrecht, wie muula.ch unlängst berichtete.

Der Hauseigentümerverband begrüsste den Entscheid des Bundesgerichts. Logischerweise kritisierten die Mieterverbände den Richterspruch.

Das Bundesgericht und der Gesetzgeber müssen aber die grosse Sache der Schweiz sowie ausgeglichene Interessen im Blick haben.

10.09.2024/kut.

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