Bundesgericht rügt Postfinance für Geschäftsgebaren

Postfinance-Schalter
Postfinance muss Russen bedienen. (Bild: PD)

Die Bundesrichter verdonnern Postfinance zu einem sanktionierten Russen als Kunden. Die Staatsbank wollte ihn auf schäbige Art loswerden.

Der Neffe eines berühmten russischen Oligarchen hat vom Bundesgericht in Lausanne recht erhalten.

Die Bundesrichter zwingen die staatliche Postfinance in einem Leiturteil, elementare Bankdienstleistungen anbieten zu müssen, wie das höchste Gericht der Schweiz am heutigen Mittwoch bekanntgab.

Handelsgericht stützte Russen

PostFinance hatte dem russischen Staatsbürger die Geschäfte nach der Kontoeröffnung verwehrt, weil er auf einer Sanktionsliste von den USA und des Vereinigten Königreichs steht.

In der Schweiz ist er nicht sanktioniert, wie aus dem Urteil hervorgeht. Die Amerikaner setzten ihn auf die berüchtigte Ofac-Liste und auch die Briten sanktionierten ihn.

Das Handelsgericht des Kantons Bern gab dem Mann 2025 allerdings bereits recht.

Es hatte PostFinance schon verdonnert, die Geschäftsbeziehung, wie gefordert, mit beschränktem Umfang aufrechtzuerhalten.

Keine Inlandszahlungen möglich

Doch die Staatsbank wollte den Russen loswerden.

Dabei verweigerte das Geldhaus die Weiterführung des Kontos in Schweizer Franken selbst ausschliesslich für den inländischen Zahlungsverkehr von maximal je 15.000 Franken an Gutschriften und Lastschriften pro Monat.

Auch die Ausführung von Bareinzahlungen bis 15.000 Franken für QR-Rechnungen zugunsten von Zahlungsempfängern mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz wollte Postfinance nicht einmal ausführen.

Reputationsrisiko abgeschmettert

«PostFinance hat für in der Schweiz wohnhafte Personen eine Pflicht zur Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs», hiess es nun klipp und klar von den Bundesrichtern.

Das staatliche Geldhaus könne nur in ganz bestimmten Fällen die Geschäftsbeziehung ablehnen – doch das Bundesgericht liess nicht einmal das Reputationsrisiko für die Bank gelten.

Unzureichende Begründungen

PostFinance habe nicht einmal nachgewiesen, inwiefern ihr die Einhaltung der Sanktionsgesetzgebung mit dem Russen einen unverhältnismässig hohen Aufwand verursachen würde.

Nicht ausreichend sei es diesbezüglich, wenn ein bloss spürbar höherer Aufwand im Vergleich zu einem unproblematischen Durchschnittskunden geltend gemacht werde.

Mit anderen Worten: Postfinance stellte sich quasi nur aus Angst vor den Amerikanern und Briten auf die Hinterbeine, die Geschäfte für den Russen auszuführen.

Staatsbank muss zahlen

Nun muss das Volk bei der zur Schweizerischen Post gehörenden Bank tief in die Taschen greifen.

Das Bundesgericht legte Postfinance die Gerichtskosten für den Fall von 5000 Franken auf und dem Russen muss das Geldhaus für das Verfahren noch 6000 Franken zahlen, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Einzig positiv ist, dass künftig das Gebaren in der Grundversorgung bei Bankdienstleistungen klar ist.

Die Bank kann nun auch einfacher gegenüber den Amerikanern und Briten argumentieren, weshalb sie die Geschäfte für Sanktionierte ausführt.

01.04.2026/ena.

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