Neues Ungemach für Swisscom in Italien

Logo von Swisscom auf einem Gebäude
Swisscom provoziert einen langwierigen Rechtsstreit in Italien. (Bild: PD)

Die Swisscom provoziert einen langwierigen Rechtsstreit in Italien. Es geht um ein altes Sale-and-Lease-Back-Geschäft und zu hohe Preise.

Medienmitteilungen des Telekomkonzerns Swisscom klingen meist positiv – doch sie beinhalten oftmals Brisantes.

Teufel liegt immer im Detail

So vermeldete der Schweizer Staatsbetrieb am heutigen Mittwoch, «dass Fastweb + Vodafone den Rahmendienstleistungsvertrag mit Infrastrutture Wireless Italiane (INWIT) vertragskonform gekündigt» habe.

In Tat und Wahrheit ist um die Frage der Vertragskonformität eigentlich ein Rechtsstreit ausgebrochen, den Swisscom der Schweizer Öffentlichkeit mitteilen will.

Vertrag ist Vertrag

Die Entscheidung, den Vertrag zu kündigen, basiere darauf, dass die Kosten für Mobilfunkstandorte von INWIT über dem Marktniveau lägen, erklärte der Telekomkonzern mit Mehrheit beim Schweizer Staat weiter.

Doch INWIT weigere sich, Verhandlungen aufzunehmen, um sich den marktüblichen Konditionen anzupassen.

Jedes Kind weiss jedoch, dass ein Vertrag laut Definition die Übereinstimmung zweier Willenserklärungen ist, und Swisscom den Preisen irgendwann einmal zugestimmt hat.

Mobilfunkantennen verkauft

Im Detail geht es um ein altes Sale-and-Lease-Back-Geschäft, das Swisscom nun betrifft.

Vodafone Italia verkaufte vor sechs Jahren 20.000 Mobilfunkantennen in Italien an INWIT und mietet diese jährlich für rund 400 Millionen Euro zurück, wie Swisscom fragenden Medien erklärt.

Solche Geschäfte machen viele Firmen, weil einmal ein grosser Geldbetrag beim Verkauf zufliesst und dann über die jährlichen Mietzahlungen in Zukunft kleinere Beträge gezahlt werden müssen.

Früherer Kontrollwechsel als Streitpunkt

Nachdem Swisscom mit der Aufnahme von neuen Milliardenschulden nun Vodafone Italia übernommen hat, will sie die Vertragsbeziehung nicht fortführen.

Fastweb + Vodafone würden bestätigen, dass alle getroffenen Massnahmen in vollem Einklang mit dem Vertrag stünden, einschliesslich des Rechts, den Vertrag mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende März 2028 zu kündigen.

Als es im Dezember 2020 zu einem Kontrollwechsel kam, machte INWIT von seiner Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit keinen Gebrauch, sodass die ursprüngliche Laufzeit des Vertrags weiter gelte.

Kürzere und tiefer Mietzahlungen

INWIT geht jedoch von einer festen Laufzeit bis 2038, weshalb Fastweb + Vodafone nun Klage eingereicht, um das vertragliche Recht auf Kündigung feststellen zu lassen.

Klar, je kürzer die Vertragslaufzeit und die Mietzahlungen sind, desto lukrativer wird es für Swisscom.

Man zieht also vor Gericht und hofft, so die Gegenseite zu Verhandlungen zu bewegen. Die feine englische Art ist das wohl nicht.

Kartell am Entstehen

In Italien ist derzeit Vieles in Bewegung, denn der italienische Staat forciert gerade die Rückkehr der Telecom Italia (TIM) unter staatliche Kontrolle.

Die Poste Italiane will TIM übernehmen.

Doch mit genau dieser Firma TIM will die staatliche Swisscom ein Kartell bilden, wie muula.ch berichtete.

Es kommt dann zum Duell zwischen italienischem sowie Schweizer Staat und Italien liegt derzeit ohnehin mit der Schweiz im Streit, weil die Ermittlungen beim Inferno von Crans-Montana schleppend verlaufen.

Vieles wird also immer komplizierter vermischt und nun noch ein langwieriger Rechtsstreit.

Nächsten Kniff bereits angekündigt

Swisscom werde die Öffentlichtkeit über alle wesentlichen Entwicklungen bei dem neuesten Gerichtsverfahren informieren, hiess es weiter verklausuliert.

Es ist ja nicht definiert, was «wesentliche Entwicklungen» sind. Der Staatsbetrieb kann da immer sagen, dieses oder jenes sei aus seiner Sicht nicht wesentlich und hält es vor dem Schweizer Volk geheim.

Doch die Schweiz darf sich schon auf das nächste geschönte Communiqué des Schweizer Staatsbetriebs einstellen – es kommt bei Swisscom so sicher wie das Amen in der Kirche.

25.03.2026/kut.

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