
Die kostengünstige Adus-Klinik sollte laut der Zürcher Gesundheitsdirektion verschwinden. Doch Richter schoben dem Ansinnen nun einen Riegel vor.
Die Schweizer Spitallandschaft ist viel zu gross, und daher versuchte die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) mehreren Spitälern über die Versorgungsnotwendigkeit den Stecker zu ziehen.
Was beim Spital Wetzikon fast erfolgreich war, erfährt nun bei der Zürcher Adus-Klinik einen Rückschlag.
Neubeurteilung notwendig
Das Bundesverwaltungsgericht habe der Klinik nunmehr recht gegeben, berichtete die «Neue Zürcher Zeitung» am Donnerstag unter Berufung auf das Urteil.
Ricklis Entscheid entspreche nicht den bundesrechtlichen Anforderungen an das Spitalplanungsverfahren, hiess es weiter.
Das Zürcher Gesundheitsdepartement muss demnach den Entzug von Leistungsaufträgen, welchen es im Herbst 2022 vorgenommen hatte, rückgängig machen und die Lage neubeurteilen.
Vielerorts hatte das Vorgehen der SVP-Politikerin ohnehin für Kopfschütteln gesorgt.
Kriterien unklar
Ein Spital, welches kostengünstig arbeite und noch höhere Fallzahlen aufweise als andere Kliniken, welche die Leistungsaufträge des Kantons nicht entzogen bekommen haben, könne nicht einfach bestraft werden, so die Richter am Bundesverwaltungsgericht.
Zudem sei der Begriff Versorgungsrelevanz nicht ausreichend definiert.
Es sei nicht einmal klar gewesen, dass dies ein Beurteilungskriterium für die Zuteilung von Leistungsaufträgen gewesen sei.
Die Adus-Klinik hatte seit dem Entzug der Versorgungsrelevanz und der Streichung von der kantonalen Spitalliste einfach weitergearbeitet.
Konsolidierung misslungen
Die Gesundheitsdirektion wollte die Arbeiten des kleinen Privatspitals an grössere Kliniken vergeben, damit dort Synergien entstehen können.
Doch das Bundesverwaltungsgericht monierte, dass Rickli nicht erklärt habe, wie genau diese Kosteneinsparungen entstehen sollten.
Gegenüber dem Blatt bedauerte die Behörde, dass die angestrebte Konzentration der Spitallandschaft vor Gericht nicht gestützt worden sei.
Besser Wettbewerb stärken
Doch einen Sinn ergibt das Vorgehen von Rickli & Co. ohnehin nicht: Kleine, kostengünstige Spitäler mit hoher Qualität sollen die Aufträge verlieren, damit sie grosse und teurere Gesundheitseinrichtungen übernehmen.
Das Zürcher Gesundheitsdepartement muss nun über die Bücher gehen. Es gilt dabei, den Wettbewerb zu stärken und nicht zu schwächen, genau wie es das Schweizer Spitalgesetz vorsieht.
28.08.2025/kut.