USA klopfen ständig bei Schweizer Finanzinstituten an

Eine Flagge von den USA im Wind
Die USA lassen bei Steuersachen mit der Schweiz nicht locker. (Bild: Jon Sailer / unsplash)

Die Schweiz erhält regelmässig Amtshilfegesuche von den USA. Von Julius Bär über Pictet und UBS bis hin zu Versicherern sind viele Firmen betroffen.

Da ist wieder so eine Publikation.

In periodischen Abständen informiert die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV darüber, dass die zuständige US-Behörde Internal Revenue Service (IRS) um Amtshilfe gebeten hat.

Auch Assekuranz betroffen

Es wird dabei regelmässig um Informationen über Konten ersucht, die als US-Konten identifiziert wurden und die das Finanzinstitut mangels Zustimmung zur Meldung der Kontodaten in aggregierter Form für das Jahr 2024 der US-Steuerbehörde IRS gemeldet hat.

So lauten die fast identischen Schreiben an Schweizer Finanzinstitute um Julius Bär, Pictet, Postfinance, Vontobel UBS bis hin zu verschiedenen Kantonalbanken oder Auslandsbanken um BNP Paribas beziehungsweise Citibank Switzerland, wie aus der Publikation der ESTV vom Montag hervorgeht.

Doch teils sind von den Amtshilfeverfahren auch Versicherer, wie Helvetia, Allianz Suisse, Pax, Axa, Swiss Life, Zurich & Co. betroffen.

Erbschaften interessieren

Die von einem oder mehreren dieser Gruppenersuchen betroffenen spezifizierten US-Personen sowie allfällige weitere Vertragsparteien der betroffenen Kontobeziehungen können dann innert 20 Tagen nach Publikation der vorliegenden Mitteilung ihre Stellungnahme zur beabsichtigten Übermittlung der sie betreffenden Daten an den IRS einreichen, erklärte die ESTV weiter.

Dasselbe gelte für Rechtsnachfolger allfälliger verstorbener Vertragsparteien der betroffenen Kontobeziehungen, was zeigt, dass es bei den Amtshilfeverfahren auch um Erbschaften geht.

Die kurze Frist von 20 Tagen ist für Betroffene sicher nicht hilfreich, zumal es dabei sicher Personen gibt, die ihren Wohnsitz gar nicht in der Schweiz haben. Rechtsnachfolger verstorbener Vertragsparteien der betroffenen Kontobeziehungen müssen der ESTV überdies einen Erbschein einreichen.

Druck auf Kundschaft

Hintergrund ist der Foreign Account Tax Compliance Act (Facta), der im Jahr 2010 in Kraft getreten ist.

Steuerpflichtige in den USA müssen dabei auch Auslandkonten der IRS melden und die Schweiz hat mit Amerika eben bilaterale Abkommen geschlossen, dass sie den USA mit Steuerdaten hilft und das Schweizer Bankgeheimnis aufweicht.

Daten nicht-kooperationswilliger Kunden Schweizer Finanzinstitute können die USA auf dem ordentlichen Amtshilfeweg anfordern und davon macht das mächtigste Land der Welt, wie die dutzenden Anfragen zeigen, regelmässig Gebrauch.

Jeder Cent zählt für USA

muula.ch fragte einmal bei einem betroffenen Kreditinstitut nach, wie gross das Problem sei, weil das Wirtschaftnews-Portal zahlreiche Unterlagen zu offenbar unklaren Bankverbindungen zugeschickt bekommen hatte.

Von der Medienstelle der Fürstenbank LGT in der Schweiz hiess es aber, dass nur eine einstellige Zahl von Kundenbeziehungen davon tangiert sei.

Dennoch lassen die Amerikaner bei dieser Sache nicht locker. Die Freiheitsliebe von den USA hat da offenbar Grenzen.

Und in der Schweiz entsteht ständig Aufwand sowohl in der Finanzindustrie als auch beim Staat.

25.06.2025/kut.

USA klopfen ständig bei Schweizer Finanzinstituten an

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert