
Gerichte handeln manchmal völlig weltfremd. In Zürich versagten Richter dem Detailhändler Migros erneut ihre Unterstützung.
Wer hat schon einmal an einem Sonntag etwas einkaufen wollen? Wohl schon jeder Bewohner der Schweiz.
Wer dann an die zulässigen Verkaufsstellen um Bahnhöfe, Tankstellen oder Tourismuszentren geht, steht meist Ewigkeiten in den Menschenschlangen.
Kreative Idee blockiert
Genau dort stauen sich die Kunden, um Lebensmittel, Getränke, Süsses oder einfach nur Waschmittel zu kaufen. Es zeigt, der Bedarf ist da.
Doch Richter am Zürcher Verwaltungsgericht pfiffen den Detailhändler Migros schon zweimal zurück, wie nunmehr bekannt wurde.
Beim ersten Mal ging es um die Streitfrage, ob Sicherheitsleute bei dem Mini-Laden hinter dem Zürcher Hauptbahnhof in der Zollstrasse zum Verkaufspersonal gehören oder nicht.
Die Richter machten da keine Unterschiede, obwohl am Sonntag die Kundschaft alles über Selbstbedienungskassen zahlte und die Sicherheit nur anwesend war.
Ganz ohne Sicherheitsdienst geht es am Zürcher HB aber nicht, und die Migros Zürich schloss das Geschäft.
Gewerkschafter als Spielverderber
Der Detailhändler wurde daraufhin aber nicht nur beim Betriebskonzept der Daily-Filiale erfinderisch, um auch sonntags zu öffnen.
Die Migros legte die Definition, was zu einem Bahnhof alles gehört, grosszügig aus und, schwups, gehörte das kleine Ladengeschäft nicht mehr zum Quartier, sondern zum erweiterten Shopping-Bereich des Zürcher Hauptbahnhofs. Not macht bekanntermassen erfinderisch.
Doch auch dies liessen die Zürcher Verwaltungsrichter in einem weiteren Verfahren nicht gelten und erklärten den Sonntagsverkauf nunmehr für illegal.
Die Gewerkschaft Unia, welche die ganzen Prozesse zur Durchsetzung des Sonntagsarbeitsverbots anstrebte, freute sich.
Konkurrenz vereitelt
Mit ein bisschen gutem Willen hätten die Zürcher Richter auch ganz andere Urteile für den kleinen Laden mit begrenztem Sortiment fällen können.
Denn die Regeln sind nicht in Stein gemeisselt. Mit wenig offenen Ladengeschäften treibt das Gericht nur die Verkaufspreise in die Höhe.
Wer die Richter, die dem «Orangen Riesen» ständig in den Rücken fallen, nun an einem Sonntag mal in der Warteschlange einer Verkaufsstelle antrifft, sollte sie vielleicht für ihre antiquierten Entscheide zur Rede stellen.
Leere Kirchen überall
Die Arbeitswelt hat sich nämlich schon längst gewandelt und viele Teilzeitkräfte, Studenten & Co. arbeiten gerne an Sonntagen.
Die Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer vor Ausbeutung sind in diesem Zusammenhang längst aus der Zeit gefallen.
Besitzer, die ihre Geschäfte an einem Sonntag in Zürich und anderen Schweizer Orten öffnen wollen, dürfen es in der Regel nicht.
Zur Kirche geht in der Schweiz am Sonntag auch kaum noch jemand – und dennoch fordern weder Juristen noch Gewerkschafter da eine Betreiberpflicht.
Wandel unaufhaltsam
Die Menschen stehen nun aber regelmässig an Sonntagen in den Schlangen der Supermärkte an Bahnhöfen, Tankstellen und Tourismuszentren.
Der Wandel ist unaufhaltsam und dies sollte auch Zürcher Richtern klar sein.
15.04.2025/kut.
Richter entscheiden. Die Migros verliert. Das nennt man Rechtsstaat und hat nichts mit jemandem in den Rücken fallen zu tun. Sitzen, Sechser!
Herr Preisser – in diesem Artikel können Sie lesen, warum Ihre Kommentare keinen Sinn ergeben.
Freundliche Grüsse
muula.ch
sorry, bitte korrigieren: Sitzen, Einer!