Hermès-Erbe unterliegt vor Genfer Justiz

Eine Werbung von Hermès und eine Person
Um die Hermès-Aktien gibt es regelmässig Streit. (Bild: C. Tsang / unsplash)

Um einen Teil des Hermès-Erbes gibt es immer wieder Streit vor Schweizer Gerichten. Doch in einer Angelegenheit blieb die Genfer Justiz nun hart.

Der kinderlose Milliardär Nicolas Puech, ein Erbe der Luxusmarke Hermès in fünfter Generation, wollte seinen Gärtner adoptieren, um ihm einen Teil seines Vermögens zu vermachen.

Suche nach Eigentum

Eigentlich hatte er geplant, eine Genfer Stiftung im Falle seines Todes reich zu machen. Doch davon will der 80-Jährige nichts mehr wissen und lieber einen 51-jährigen ursprünglichen Marokkaner begünstigen.

Bevor es aber so weit ist, wollte er noch von seinem einstigen Vermögensverwalter viel Geld, denn dem Hermès-Erben fehlten plötzlich Milliarden in der Schatulle.

Ihm seien Aktien des französischen Luxuskonzerns sowie Vermögensgegenstände abhandengekommen und der einstige Vermögensverwalter trage die Schuld daran, so die Vorwürfe, welche sogar die Genfer Justiz beschäftigten.

Unkonkrete Klagen

Diese trat jedoch nicht auf den Fall ein, wie die regelmässig gut unterrichteten Zeitungen «Tribune de Genève» und «24 Heures» über den im Wallis lebenden Puech berichteten.

Der Milliardär hatte in mehreren Strafanzeigen, unter anderem, dem Vermögensverwalter etwa Urkundenfälschung und untreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft wollte schon nicht auf die Vorwürfe eingehen, weil sie zu unkonkret und zu weitschweifig seien.

Hilfe vom Bundesgericht

Dies sah die Beschwerdeinstanz nunmehr ähnlich, denn sie wies die Einsprache gegen das Nichtstun der Justizbehörden am 12. Juli ab.

Der Betrug um die 12 Milliarden Franken sei nicht belegt, hiess es zur Begründung. Der Hermès-Erbe Puech könne nicht erklären, wie er seines Vermögens beraubt worden sei.

Nun kann dem Mann nur noch das Bundesgericht helfen, denn er kann dort noch Rekurs gegen die Entscheide der Genfer Justiz einlegen.

Klausel könnte helfen

Der Marokkaner ist aber schon lange kein «Armer» mehr, denn der Hermès-Erbe hat ihn ständig beglückt.

So verfügt der einstige Gärtner und Hausmeister des Milliardärs schon über eine Millionenvilla in Montreux und ein Anwesen in Marokko, wie Schweizer Medien herausgefunden haben.

Der Erbvertrag mit der Stiftung, welcher derzeit ebenfalls vor Gericht strittig ist, enthält zumindest eine Klausel, dass im Falle eines Nachkommens mindestens 50 Prozent des Erbes an diese Person und nicht mehr an die Isocrates Stiftung fallen.

Gegenklage wegen Anschuldigungen

Insofern würde eine Adoption für den Marokkaner durch Puech schon Sinn machen.

Allerdings ist wohl dann immer noch nicht klar, auf welchen Betrag sich die 50 Prozent beziehen.

Und dieser Besitz könnte auch noch geschmälert werden, denn der einstige Vermögensverwalter plant nun auch, den Hermès-Erben wegen falscher Anschuldigungen zu verklagen.

25.07.2024/kut.

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