Der Wettbewerbskommission sind hohe Gebühren im Zahlungsverkehr ein Dorn im Auge. Nun gibt es mit einem Kreditkartenanbieter eine Lösung.
Die Schweiz hat eine bessere Lösung als die europäische Regulierung erzielt.
Wie die Wettbewerbskommission Weko am heutigen Donnerstag bekanntgab, fallen beim Bezahlen mit Kreditkarten deutlich tiefere Gebühren in der Schweiz an.
Vorstellungen durchgedrückt
Mit dem Kredit- und Debitkartenanbieter Mastercard habe die Weko für das Schweizer Präsenzgeschäft eine einvernehmliche Lösung bezüglich der sogenannten Interchange-Gebühr gefunden, hiess es von der Behörde.
Falls Debitkarten physisch am Verkaufspunkt eingesetzt würden, gelte künftig ein Satz von 0,12 Prozent beim Interchange-Fee, verbunden mit einem Cap von 30 Rappen ab Transaktionsbeträgen von 300 Franken, was einem durchschnittlichen Satz von 0,1 Prozent entspricht.
Dies waren genau die Vorstellungen der Weko, weshalb sie unlängst gegen genau diese Gebühr am Markt vorging.
Raum für Innovationen
Die gefundene Lösung sei erheblich tiefer als der Satz von 0,2 Prozent, welchen die europäische Regulierung vorsehe, freute sich die Weko. Für die kleine Schweiz ist dies durchaus ein Erfolg.
Diese einvernehmliche Regelung solle für alle Rechtssicherheit bei Innovationen bieten. Deshalb könnten die Vertragsparteien die Vereinbarung erst im Jahr 2033 kündigen.
Anbieter Visa unter Druck
Für inländische Zahlungen im Internet und Zahlungen mit mobilen Geräten im E- und M-Commerce gilt aber bis am 31. Oktober 2025 aufgrund früherer Verfahren ein Satz von 0,31 Prozent.
Vor der Untersuchung gegen Visa- und Mastercard hatten sich die Wettbewerbsbehörden mit Mastercard darauf geeinigt, dass der Kreditkartenanbieter diesen Satz ab dem 1. November 2025 auf 0,28 Prozent reduziert.
Die gleichzeitig eröffnete Untersuchung der Weko zu den inländischen Interchange-Fees im Präsenzgeschäft mit Debitkarten von Visa wird laut den Wettbewerbshütern fortgeführt und durch die vorliegende einvernehmliche Regelung nicht präjudiziert.
Letzteres erstaunt, weil die Weko mit der Vereinbarung von Mastercard praktisch neue Massstäbe setzt.
Weiterreichen von Aufwand
Inländische Interchange-Fees sind die Gebühren, die eine Schweizer Kartenherausgeberin (normalerweise eine Bank) beim Einsatz ihrer Debitkarten erhält.
Diese wird vom Zahlungsabwickler (dem Acquirer) im Rahmen seiner Händlerkommission an das Unternehmen weitergereicht, welches die Karte beim Zahlvorgang akzeptiert (typischerweise ein Händler).
Noch Luft nach oben
Die Interchange-Gebühr ist aber nur eine von zahlreichen Komponenten der Händlerkommission.
Händler zeigten sich zwar über die Vereinbarung erfreut. Es bestünde insgesamt noch Luft nach oben und viele Details seien noch unklar, hiess es in einem Communiqué von der Swiss Retail Federation umgehend.
16.05.2024