Der Kanton Genf wollte eine Extrawurst spielen. Doch die Landesregierung sorgt dafür, dass die Romands wieder Vernunft annehmen.
Die Westschweizer lieben den Staat und daher soll er sich auch liebevoll um alles kümmern. Doch dabei haben die Genfer nicht mit dem Bundesrat gerecht, denn er setzt ihrem Staatsgebaren nun ein Ende.
Vier Bestimmungen abgelehnt
Manche kantonale Ausführungsbestimmungen in Gesetzen bedürfen nämlich der Genehmigung des Bundes und genau an dieser Stelle hakte der Bundesrat nun gegen den Kanton Genf ein.
Im September 2022 verabschiedete der Grosse Rat des Kantons Genf das neue kantonale Abfallgesetz und dabei lehnte der Bundesrat vier Bestimmungen ab, wie die Administration in Bern um das Bundesamt für Umwelt Bafu am Freitag etwas versteckt mitteilte.
Staatlichen Zwang vereitelt
So werde mit der Bestimmung, dass alle im Kanton Genf anfallenden brennbaren Abfälle einer öffentlichen Abfallanlage übergeben werden müssen, ein kantonales Entsorgungsmonopol statuiert, hiess es weiter.
Dadurch missachte Genf aber den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, so die Kritik an der staatlichen Massnahme.
Verursacher müssen zahlen
Die anderen drei Vorschriften, die als nicht bundesrechtskonform bezeichnet wurden, beziehen sich auf das vom Kanton Genf geplante neue Finanzierungssystem für die Entsorgung von Siedlungsabfällen.
Diese widersprächen dem Verursacherprinzip, führte Bern klipp und klar aus.
Die Ausführungsvorschriften des neuen Genfer Abfallgesetzes, darunter das kantonale Verbot von Einwegplastik, treten somit in Kraft.
In die Tonne treten
Für den Rest und damit eigentlich in wesentlichen Teilen muss der Kanton nochmals über die Bücher gehen. Ein Staatsmonopol bei allen brennbaren Abfällen geht genauso wenig, wie eine Finanzierung der Entsorgung, die nicht auf dem Verursacherprinzip beruht.
Da hätten die staatsgläubigen Westschweizer wahrscheinlich auch selbst drauf kommen können.
Der Staat ruft den Staat zur Räson und schafft wieder Ordnung. Die Welt ist doch manchmal urkomisch.
Und fast schade, dass den Bund bei ähnlichem Staatsgebaren kaum jemand zurückpfeift.
09.12.2023/kut